Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 22. April 2024 hat die Kämmerei unter Einbezug der aktualisierten Veränderungslisten sowie der im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse einen Entwurf für die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erarbeitet. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:
§ 1 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 26.676.000 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen errechnet sich mit 27.555.200 €, so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 879.200 € (Vorjahr Fehlbedarf: 3.591.600 €) auszuweisen ist.
§ 1 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 24.634.500 €. Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 25.546.900 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 1.443.300 € festgestellt. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 1.991.300 € auszuweisen.
§ 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Kredite):
Zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes werden Kreditaufnahmen in Höhe von 827.000 € (Vorjahr: 2.486.400 €) benötigt.
§ 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen):
Im investiven Teil des Finanzplanes sind in 2024 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.908.000 € berücksichtigt worden.
§ 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag der Kassenkredite):
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 2 Ziff. 4 der Haushaltssatzung (Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen):
Der Stellenplan 2024 reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 1,161 von 106,221 auf 105,060 Stellenanteile.
§ 3 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Hebesätze der Grundsteuer):
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % unverändert und der Hebesatz der Grundsteuer B wird mit 475 % gegenüber dem Vorjahr (425 %) angehoben.
§ 3 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Hebesatz der Gewerbesteuer):
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 4 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag unerheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen):
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 bzw. § 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.