Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh.- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern. Im gleichen Zuge solle der Marktbrunnen instandgesetzt und das Marktbrunnenumfeld umgestaltet werden.
Gemäß Beschluss vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Brunnens sowie die erforderlichen Sicherheits.- und Gesundheitskoordinatorleistung.
Nach beschlossener Planung vom 21.02.2024 und 27.03.2024 wurde die Baumaßnahme aufgeteilt in Los 1 „Pflaster Marktplatz“ und Los 2 „Arbeiten am Brunnen“ öffentlich ausgeschrieben, wobei eine losweise Vergabe nicht vorgesehen war.
Die Veröffentlichung erfolgte am 02.04.2024. Die Submission war am 24.04.2024.
Zur Angebotseröffnung lag der Vergabestelle ein Angebot vor.
Die formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen erfolgte durch die Stadt Plön. Die rechnerische Prüfung des Hauptangebotes sowie die Erstellung eines Preisspiegels erfolgten durch die Ingenieurberatung Hauck. Das eingereichte Angebot ist rechnerisch richtig.
Da nur ein Angebot abgegeben wurde ist kein Vergleich von Angeboten mit anderen Bewerbern möglich.
Im Abgleich mit der Kostenschätzung zeigte sich folgendes Ergebnis:
Für Los 1 ergibt sich eine Kostenunterschreitung von rd. 1,0 %
Für Los 2 ergibt sich eine Kostenüberschreitung von rd. 158,0 %
Die detaillierte Prüfung des Los 2 zeigte Auffälligkeiten in den Einheitspreisen bei vereinzelten Positionen, bei denen die Kostenüberschreitung bis zu 11.600 % betrugen.
In Bezug auf die Gesamtsumme liegt das Angebot mit rd. 25% oberhalb der Kostenschätzung.
Aufgrund der hohen Kostenüberschreitung von rd. 25 %, der Abgabe nur eines Angebotes und der Kürze der Zeit zwischen Submission und Abgabe des Vergabevermerkes ist kein eindeutiger Vergabevorschlag möglich.
Es sind noch weitere Prüfungen erforderlich, ebenfalls ist die Vergabestelle S-H mit in die Entscheidungen einzubeziehen, um ein rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten.
Hierbei sind folgende Varianten möglich:
V1
Aufklärung vom Bieter über die Angemessenheit einzelner Preise gemäß §15 VOB/A. Dies führt aber nur bei Verweigerung oder verspäteter Vorlage der Unterlagen zum Ausschluss. Liefert der Bieter zeitgerecht die geforderten Unterlagen ist das Angebot zu werten. Die Preise sind nicht verhandelbar. Das Gesamtangebot ist zu beauftragen.
V2
Gemäß VOB/A § 16d Wertung, Abs.1 darf der Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessenen hohen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden.
Es ist dann die Möglichkeit zur Aufhebung der Ausschreibung zu prüfen.
Im Anschluss ist eine neue Ausschreibung durchzuführen. Hierbei ist zu prüfen, ob bei einer erneuten Ausschreibung auch eine beschränkte Ausschreibung möglich ist.
V3
Es ist zu prüfen, ob es trotzdem eine losweise Vergabe möglich ist. In diesem Fall sollte das Los 1 vergeben werden und lediglich das Los 2 erneut ausgeschrieben werden.
Da sich durch die gewählte Variante des Abschleifens der Pflasterfläche eine Bauzeit von ca. 10 Wochen ergeben, sollte trotz einer genaueren Prüfung und weiteren Ausschreibung eine Fertigstellung bis zum Herbst 2024 möglich sein.