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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2983

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Auf Wunsch der Verwaltung wurde von der Stadtbücherei eine Übersicht über die Möglichkeiten einer Gebührenerhöhung aufbereitet.  Ende Januar wurde diese im Rahmen der AG HH-Konsolidierung besprochen und die Arbeitsgruppe sprach sich für eine 20 %ige Erhöhung der Gebührensätze aus.

Die letzten Gebührenanpassung der Stadtbücherei Plön fand am 1.7.2015 statt.

Die Gebühren würden wie folgt erhöht werden:

§ 6

Gebühren

(1) r die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Gebühren erhoben:

Gebühren für Entleihungen

 

a) Erwachsene Einzelpersonen

 

hrlich:

16,00 EUR

20,00 EUR

½hrlich:

10,00 EUR

12,50 EUR

 

 

 

 

 

b) Familienkarte (alle zu einem
Haushalt gehörenden Personen)

hrlich:

20,00 EUR

24,00 EUR

.

 

 

c) Studenten:innen, Schüler:innen, Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr ,

Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstableistende, FSJler:innen, Schwerbehinderte ab 50% mit entsprechendem Ausweis,

Empfänger:innen von laufenden Leistungen der Sozialhilfe nach SGB 2 oder SBG 12

hrlich:

 8,00  EUR

10,00 EUR

 

 

 

 

 

d) Minderjährige (bis zum voll-
endeten 18. Lebensjahr);
Institutionen

Keine Benutzungs-
gebühr

 

 

e) Kurzzeitbenutzung für die Dauer eines Monats für alle Benutzergruppen

bei Vorlage einer gültigen Kurkarte Ostseecard

 

f) Vormerkungsgebühr für Medien aus dem Bestand  

 

g) Bearbeitungsgebühr bei Medienverlust für Bücher

r andere Medien                        

 

 

6,00 EUR

7,50 EUR

 

5,00 EUR

6,00 EUR

 

 

0,50 EUR

0,60 Euro

 

4,00 EUR

5,00 Euro

 1,00 EUR

 1,20 Euro

 

 

Die Voraussetzungen für c), d) und e) sind nachzuweisen.

        

(2)                Die Gebühr entsteht mit der erstmaligen Entleihung einer Medieneinheit und wird (ggf. anteilig) sofort fällig.

(3) r Bücher und andere Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Sie beträgt pro Medieneinheit und Tag 0,20 Euro 0,30 Euro. Die Versäumnisgebühr ist auch zu entrichten, wenn der:die Benutzer:in eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Bei schriftlicher Mahnung wird eine zusätzliche Mahngebühr von 2,00 Euro 2,50 Euro, für jeden Mahnvorgang, in Rechnung gestellt.

(4) r die Ersatzausstellung eines in Verlust geratenen oder unbrauchbaren Benutzerausweises ist eine Gebühr von 3,00 Euro 3,50 Euro zu entrichten.

(5) Die Gebühren nach dieser Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.

(6) Gebühren für die Internetnutzung

r die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze werden folgende Gebühren erhoben:

Benutzung eines Internetanschlusses pro ½ Std. r Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,50 EUR, für Erwachsene 1,50 EUR.

Entfällt, es gibt keinen Internet-PC mehr, stattdessen Bürger-WLAN

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie empfiehlt der Ratsversammlung die vorgeschlagene Gebührenerhöhung in der Stadtbücherei und die damit erforderliche Satzungsänderung.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2024 wurde bereits eine 20 %ige Erhöhung der Gebührensätze berücksichtigt. Diese Maßnahme führt zu erwarteten Mehrerträgen in Höhe von rd. 3.400 €hrlich. Für 2024 wurde von einer Erhöhung ab Mitte des Jahres ausgegangen.   

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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