Auf die Ursprungsvorlage VO/RV/2024/2985 sowie die 1. Bezugsvorlage VO/RV/2024/2985-1 wird Bezug genommen. Die Fachausschüsse haben an folgenden Tagen ihre Produktbücher beraten:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 27.03.2024
Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 28.03.2024
Hauptausschuss am 22.04.2024
Der Hauptausschuss hat in dieser Sitzung auch die Gesamthaushaltsberatung durchgeführt.
Vom Versand der Haushaltsunterlagen am 01.03.2024 bis zum 25.04.2024 haben sich insgesamt 57 Veränderungen ergeben, die in einer gesonderten Übersicht erfasst sind (sh. Anlage 1). Grundsätzlich sind die Veränderungen von den Ausschüssen beschlossen worden. Zusätzlich wurden noch kurzfristig die lfd. Nrn. 40, 46 und 57 in die Veränderungsliste aufgenommen bzw. angepasst. Bei der lfd. Nr. 40 wurden aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses des Kreises Plön zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 € für die Erstellung eines Wertgutachtens für die Schlossgarage aufgenommen. Bei der lfd. Nr. 46 handelt es sich lediglich um eine Anpassung in den Erläuterungen, die sich im Zuge der Veränderung der Zuständigkeitsordnung ergeben hat und bei der lfd. Nr. 57 konnten die Zinsaufwendungen im Zuge der reduzierten Kreditaufnahmen ebenfalls reduziert werden.
Der nachstehenden Übersicht ist unter Berücksichtigung sämtlicher Beschlüsse die Entwicklung der Fehlbedarfe zu entnehmen:
Jahr | Fehlbedarf ursprünglich | Fehlbedarf aktuell | Verbesserung |
2024 | 2.547.900 € | 879.200 € | 1.668.700 € |
2025 | 2.175.800 € | 1.803.500 € | 372.300 € |
2026 | 2.202.000 € | 1.972.000 € | 230.000 € |
2027 | 2.036.000 € | 1.796.800 € | 239.200 € |
Die Veränderungen führen im investiven Finanzhaushalt zu folgenden Kreditaufnahmen:
Jahr | Kredite ursprünglich | Kredite aktuell | Veränderung |
2024 | 1.525.500 € | 827.000 € | - 698.500 € |
2025 | 4.332.800 € | 5.020.800 € | + 688.000 € |
2026 | 3.555.200 € | 3.555.200 € | 0 € |
2027 | 325.200 € | 325.200 € | 0 € |
Abzüglich der geplanten Tilgungsleistungen würde somit eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 7,0 Mio. € eintreten. Die Investitionsverschuldung würde folglich von 9,1 Mio. € (Stand Ende 2023 inkl. Restkreditermächtigung) auf 16,1 Mio. € ansteigen.