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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/3004-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh.- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern. Im gleichen Zuge solle der Marktbrunnen instandgesetzt und das Marktbrunnenumfeld umgestaltet werden.

 

Gemäß Beschluss vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Brunnens sowie die erforderlichen Sicherheits.- und Gesundheitskoordinatorleistung.

 

Nach beschlossener Planung vom 21.02.2024 und 27.03.2024 wurde die Baumaßnahme aufgeteilt in Los 1 „Pflaster Marktplatz“ und Los 2 „Arbeiten am Brunnen“ öffentlich ausgeschrieben, wobei eine losweise Vergabe nicht vorgesehen war.

 

Die Veröffentlichung erfolgte am 02.04.2024. Die Submission war am 24.04.2024.

 

Zur Angebotseröffnung lag der Vergabestelle ein Angebot vor.

 

Die formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen erfolgte durch die Stadt Plön. Die rechnerische Prüfung des Hauptangebotes sowie die Erstellung eines Preisspiegels erfolgten durch die Ingenieurberatung Hauck. Das eingereichte Angebot ist rechnerisch richtig.

Da nur ein Angebot abgegeben wurde ist kein Vergleich von Angeboten mit anderen Bewerbern möglich.

Im Abgleich mit der Kostenschätzung zeigte sich folgendes Ergebnis:

Für Los 1 ergibt sich eine Kostenunterschreitung von rd. 1,0 %

Für Los 2 ergibt sich eine Kostenüberschreitung von rd. 158,0 %

 

Die detaillierte Prüfung des Los 2 zeigte Auffälligkeiten in den Einheitspreisen bei vereinzelten Positionen, bei denen die Kostenüberschreitung bis zu 11.600 % betrugen.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 29.04.2024 wurden weitergehende Prüfungen des Angebotes und der Vergabemöglichkeiten beschlossen.

 

Am 15.05.24 wurde dazu ein Vergabegespräch mit der Firma Gottwald geführt. Bei diesem Gespräch wurden die von der Verwaltung nicht nachvollziehbaren Preise besprochen. Hier wurden seitens der Baufirma Fehler eingeräumt.

 

Da es bei der Ausschreibung nur einen Bieter gab, war es möglich, dass die Baufirma diese Fehler korrigiert, ohne dass ein weiterer Bieter dagegen vorgehen kann.

 

Das geänderte Ergebnis sieht wie folgt aus:

 

Los 1 Marktplatz brutto:  429.294,15 €

Los 2 Brunnen brutto:     155.174,37 €

 

Gesamtsumme brutto:    584.468,52 €

 

Die Kostenüberschreitung beträgt nun 14,8%

 

Das Ingenieurbüro empfiehlt die Vergabe des Gesamtauftrages an die Firma Gottwald Tief- und Straßenbau GmbH.

 

Alternative Maßnahmen wären:

 

Die Aufhebung dieser Ausschreibung und eine erneute Ausschreibung als beschränkte Ausschreibung.

 

Die losweise Vergabe, Los 1 an Fa. Gottwald, Los 2 als erneute Ausschreibung. Dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da sich die Oberflächen und der Baubereich des Marktbrunnens überlappen und im Falle von Mängelbeseitigung nur schwer nachvollziehbar ist, welchem Los der Mangel zuzuschreiben ist. 

 

Um die Überschreitung der geplanten Kosten im Los 2 zu reduzieren, hat man noch die Möglichkeit den Trinkbrunnen oder die Bänke nicht mit zu beauftragen.

 

 

 

Ersparnis im Los 2 bei Verzicht auf Trinkbrunnen brutto:          - 25.758,43 € = 129.415,94 €

Ersparnis im Los 2 bei Verzicht auf die Rundsitzbänke brutto:   -38.893,70 € = 116.280,67 €

 

Ersparnis im Los 2 bei Verzicht auf beides brutto:                      -64.652,13 € = 90.522,24 €

 

 

Die oben genannte Gesamtsumme von 584.468,52 € bezieht sich auf die bauliche Umsetzung, zu diesen Kosten kommen die entsprechenden Ingenieurkosten hinzu.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Beauftragung der Bauleistung für den barrierefreien Umbau des Marktplatzes gemäß dem geänderten Angebot der Firma Gottwald Strassen- und Tiefbau GmbH vom 15.05.2024 mit der Auftragssumme von 584.468,52 €─ brutto wird beschlossen.

Der im Haushalt 2024 vorhandene Sperrvermerk bei FRK 11111.78520500 wird aufgehoben und die Mittel werden freigeben.

 

 

 

 

 

Die Ratsversammlung beschließt:

 

Die Beauftragung der Bauleistung für den barrierefreien Umbau des Marktplatzes gemäß dem geänderten Angebot der Firma Gottwald Strassen- und Tiefbau GmbH vom 15.05.2024 mit der Auftragssumme von 584.468,52 €─ brutto wird beschlossen.

Der im Haushalt 2024 vorhandene Sperrvermerk bei FRK 11111.78520500 wird aufgehoben und die Mittel werden freigeben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits im Haushaltsplan 2022 wurden Planungsmittel in Höhe von 70.000 €r den barrierefreien Umbau des Marktplatzes berücksichtigt. Diese wurden in das Jahr 2023 übertragen. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden 400.000 € in 2023 veranschlagt. Die Mittel für die Umsetzung werden nach 2024 übertragen. Die Maßnahme wird durch das Land im Rahmen des Innenstadtprogrammes gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf 352.500 €. Die Zahlung konnte bereits vereinnahmt werden.

 

 

r die Umgestaltung des Marktbrunnens sind ebenfalls Mittel im Finanzplan des Haushaltsplanes vorhanden. Diese Maßnahme wird im ursprünglichen Umfang von rd. 107 T€ vom Bund im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu 90 % gefördert.

 

Die Planungskosten wurden bereits im Jahr 2022 mit 24.500 € und die Baukosten in Höhe von 82.700 €r das Jahr 2024 eingeplant. Die Mittel für 2024 wurden mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert. Die Ausschreibung ergab jedoch eine deutliche Steigerung für den Marktbrunnen, so dass für 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 110.000 € in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt wurden. Die nun in 2024 insgesamt eingeplanten Mittel von 192.700 € stehen unter dem Vorbehalt des Freigabebeschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung.

Der ausgesprochene Sperrvermerk soll an dieser Stelle durch den Beschluss der Ratsversammlung ersetzt werden, da anderenfalls, keine Auftragserteilung ermöglicht werden kann.

 

Über die zusätzlich eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € kann außerdem erst nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 verfügt werden. Somit wird ein Teil des Auftrags unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2024 stehen müssen.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 



 

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Anlagen

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