Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern. Im gleichen Zuge solle der Marktbrunnen instandgesetzt und das Marktbrunnenumfeld umgestaltet werden.
Gemäß Beschluss vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Brunnens sowie die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorleistung.
Nach beschlossener Planung vom 21.02.2024 und 27.03.2024 wurde die Baumaßnahme aufgeteilt in Los 1 „Pflaster Marktplatz“ und Los 2 „Arbeiten am Brunnen“ öffentlich ausgeschrieben, wobei eine losweise Vergabe nicht vorgesehen war.
Die Veröffentlichung erfolgte am 02.04.2024. Die Submission war am 24.04.2024.
Zur Angebotseröffnung lag der Vergabestelle ein Angebot vor.
Die formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen erfolgte durch die Stadt Plön. Die rechnerische Prüfung des Hauptangebotes sowie die Erstellung eines Preisspiegels erfolgten durch die Ingenieurberatung Hauck. Das eingereichte Angebot ist rechnerisch richtig.
Da nur ein Angebot abgegeben wurde ist kein Vergleich von Angeboten mit anderen Bewerbern möglich.
Im Abgleich mit der Kostenschätzung zeigte sich folgendes Ergebnis:
Für Los 1 ergibt sich eine Kostenunterschreitung von rd. 1,0 %
Für Los 2 ergibt sich eine Kostenüberschreitung von rd. 158,0 %
Die detaillierte Prüfung des Los 2 zeigte Auffälligkeiten in den Einheitspreisen bei vereinzelten Positionen, bei denen die Kostenüberschreitung bis zu 11.600 % betrugen.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 29.04.2024 wurden weitergehende Prüfungen des Angebotes und der Vergabemöglichkeiten beschlossen.
Am 15.05.24 wurde dazu ein Aufklärungsgespräch mit der Firma Gottwald geführt. Bei diesem Gespräch wurden die vom Ingenieurbüro bzw. der Verwaltung nicht nachvollziehbaren Preise besprochen. Hier wurden seitens der Baufirma Fehler eingeräumt.
Da es bei der Ausschreibung nur einen Bieter gab, war es aus Sicht des Ingenieurbüros möglich, dass die Baufirma diese Fehler korrigiert und dieses Angebot in die Wertung mit aufgenommen werden kann.
Grund, es gibt keinen weiteren Bieter, der dagegen vorgehen kann.
Diese Vergabemöglichkeiten wurden durch die Verwaltung mit der Auftragsberatungsstelle SH e.V. am 22.05.24 erörtert.
Hierbei hat sich ergeben, dass eine Wertung eines Angebotes mit korrigierten Preisen gemäß § 15 VOB/A nicht zulässig ist.
Da eine losweise Vergabe in der Ausschreibungsphase nicht vorgesehen war, ist auch dies, gemäß Rücksprache mit der Auftragsberatungsstelle SH e.V., nicht zulässig. Auch hier ändert die Tatsache nichts, dass nur ein Angebot vorliegt.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 22.05.24 wurde die Ausschreibung aufgehoben und ein freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt.
Die Veröffentlichung erfolgte am 23.05.24.Hierbei wurden fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission war am 04.06.24 um 10 Uhr.
Zur Angebotseröffnung lagen der Vergabestelle zwei Angebote vor.
Die Nachrechnung der Angebote ergab nachfolgendes Ergebnis:
Nr. | Bieter | Angebotssumme Brutto Los1 | Angebotssumme Brutto Los2 | Angebotssumme Brutto gesamt |
1 | Gottwald Tief.- u. Straßenbau GmbH | 438.215,82 € | 157.658,12 € | 595.873,94 € |
2 | Wolfgang Gruner Bau GmbH | 391.663,28 € | 236.675,47 € | 628.338,75 € |
In Bezug auf die Gesamtsumme liegt das günstigste Angebot der Fa. Gottwald Tief- und Straßenbau GmbH mit rd. 17% oberhalb der Kostenschätzung.
Um die Überschreitung der geplanten Kosten im Los 2 zu reduzieren, hat man noch die Möglichkeit den Trinkbrunnen oder die Bänke nicht mit zu beauftragen.
Summe brutto Los 2 | | 157.658,11 € |
Ersparnis bei Verzicht auf Trinkbrunnen brutto | 26.289,52 € | 131.368,59 € |
Ersparnis bei Verzicht auf Rundsitzbänke brutto | 39.052,91 € | 118.605,20 € |
Ersparnis bei Verzicht auf beides brutto | 65.342,43 € | 92.315,68 € |
Alternativ wäre bei diesem Verfahren die losweise Vergabe möglich, ist jedoch im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Für das Los 2 ist keine gesonderte Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung ausgewiesen.
Es wird daher empfohlen, wegen der engen Verzahnung der beiden Lose den Auftrag als Ganzes an eine Firma zu vergeben.
Die Vorteile bei der Vergabe als Ganzes liegen bei der dann vorliegenden Möglichkeit der exakten Terminierung der beiden Maßnahmen, auch in Bezug auf Lieferzeiten von Baumaterialien. Bei einer Trennung müssen Termine mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf abgestimmt und eingehalten werden. Dies führt erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen im Bauablauf und ggf. zu Mehrkosten wegen Behinderung.
Im Falle von Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist im überlappenden Bereich wird die Zuordnung des Mangels zur dafür verantwortlichen Firma erschwert bis unmöglich.
Da die Arbeiten an den beiden Losen nicht nacheinander erfolgen können, ist ein zeitgleiches Einrüsten der Baustelle über zwei Baufirmen durchzuführen. Hierfür werden entsprechende Flächen benötigt.