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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/3036

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die politischen Gremien der Stadt Plön haben beschlossen, den Marktplatz barrierefrei umzugestalten und Teilbereiche neu pflastern zu lassen, um die Nutzung für geh- und sehbehinderte Menschen zu erleichtern. Im gleichen Zuge solle der Marktbrunnen instandgesetzt und das Marktbrunnenumfeld umgestaltet werden.

 

Gemäß Beschluss vom 19.09.2022 erhielt die Ingenieurberatung Hauck GmbH den Auftrag zur Planung und Durchführung der Umgestaltung des Marktplatzes und zur Instandsetzung des Brunnens sowie die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorleistung.

 

Nach beschlossener Planung vom 21.02.2024 und 27.03.2024 wurde die Baumaßnahme aufgeteilt in Los 1 „Pflaster Marktplatz“ und Los 2 „Arbeiten am Brunnen“ öffentlich ausgeschrieben, wobei eine losweise Vergabe nicht vorgesehen war.

 

Die Veröffentlichung erfolgte am 02.04.2024. Die Submission war am 24.04.2024.

 

Zur Angebotseröffnung lag der Vergabestelle ein Angebot vor.

 

Die formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen erfolgte durch die Stadt Plön. Die rechnerische Prüfung des Hauptangebotes sowie die Erstellung eines Preisspiegels erfolgten durch die Ingenieurberatung Hauck. Das eingereichte Angebot ist rechnerisch richtig.

Da nur ein Angebot abgegeben wurde ist kein Vergleich von Angeboten mit anderen Bewerbern möglich.

Im Abgleich mit der Kostenschätzung zeigte sich folgendes Ergebnis:

Für Los 1 ergibt sich eine Kostenunterschreitung von rd. 1,0 %

Für Los 2 ergibt sich eine Kostenüberschreitung von rd. 158,0 %

 

Die detaillierte Prüfung des Los 2 zeigte Auffälligkeiten in den Einheitspreisen bei vereinzelten Positionen, bei denen die Kostenüberschreitung bis zu 11.600 % betrugen.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 29.04.2024 wurden weitergehende Prüfungen des Angebotes und der Vergabemöglichkeiten beschlossen.

 

Am 15.05.24 wurde dazu ein Aufklärungsgespräch mit der Firma Gottwald geführt. Bei diesem Gespräch wurden die vom Ingenieurbüro bzw. der Verwaltung nicht nachvollziehbaren Preise besprochen. Hier wurden seitens der Baufirma Fehler eingeräumt.

 

Da es bei der Ausschreibung nur einen Bieter gab, war es aus Sicht des Ingenieurbüros glich, dass die Baufirma diese Fehler korrigiert und dieses Angebot in die Wertung mit aufgenommen werden kann.

Grund, es gibt keinen weiteren Bieter, der dagegen vorgehen kann.

 

 

Diese Vergabemöglichkeiten wurden durch die Verwaltung mit der Auftragsberatungsstelle SH e.V. am 22.05.24 erörtert.

Hierbei hat sich ergeben, dass eine Wertung eines Angebotes mit korrigierten Preisen gemäß § 15 VOB/A nicht zulässig ist.

 

Da eine losweise Vergabe in der Ausschreibungsphase nicht vorgesehen war, ist auch dies, gemäßcksprache mit der Auftragsberatungsstelle SH e.V., nicht zulässig. Auch hier ändert die Tatsache nichts, dass nur ein Angebot vorliegt.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 22.05.24 wurde die Ausschreibung aufgehoben und ein freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt.

 

Die Veröffentlichung erfolgte am 23.05.24.Hierbei wurden fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submission war am 04.06.24 um 10 Uhr.

 

Zur Angebotseröffnung lagen der Vergabestelle zwei Angebote vor.

 

Die Nachrechnung der Angebote ergab nachfolgendes Ergebnis:

 

Nr.

Bieter

Angebotssumme

Brutto Los1

Angebotssumme

Brutto Los2

Angebotssumme

Brutto gesamt

1

Gottwald Tief.- u. Straßenbau GmbH

438.215,82 €

157.658,12 €

595.873,94 €

2

Wolfgang Gruner Bau GmbH

391.663,28 €

236.675,47 €

628.338,75 €

 

In Bezug auf die Gesamtsumme liegt das günstigste Angebot der Fa. Gottwald Tief- und Straßenbau GmbH mit rd. 17% oberhalb der Kostenschätzung.

 

Um die Überschreitung der geplanten Kosten im Los 2 zu reduzieren, hat man noch die Möglichkeit den Trinkbrunnen oder die Bänke nicht mit zu beauftragen.

 

 

Summe brutto Los 2

 

157.658,11 €

Ersparnis bei Verzicht auf Trinkbrunnen brutto

26.289,52 €

131.368,59 €

Ersparnis bei Verzicht auf Rundsitzbänke brutto

39.052,91 €

118.605,20 €

Ersparnis bei Verzicht auf beides brutto

65.342,43 €

92.315,68 €

 

Alternativ wäre bei diesem Verfahren die losweise Vergabe möglich, ist jedoch im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Für das Los 2 ist keine gesonderte Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung ausgewiesen.

 

Es wird daher empfohlen, wegen der engen Verzahnung der beiden Lose den Auftrag als Ganzes an eine Firma zu vergeben.

 

Die Vorteile bei der Vergabe als Ganzes liegen bei der dann vorliegenden Möglichkeit der exakten Terminierung der beiden Maßnahmen, auch in Bezug auf Lieferzeiten von Baumaterialien. Bei einer Trennung müssen Termine mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf abgestimmt und eingehalten werden. Dies führt erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen im Bauablauf und ggf. zu Mehrkosten wegen Behinderung.

Im Falle von Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist im überlappenden Bereich wird die Zuordnung des Mangels zur dafür verantwortlichen Firma erschwert bis unmöglich.

Da die Arbeiten an den beiden Losen nicht nacheinander erfolgen können, ist ein zeitgleiches Einrüsten der Baustelle über zwei Baufirmen durchzuführen. Hierfür werden entsprechende Flächen benötigt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Beauftragung der Bauleistung für den barrierefreien Umbau des Marktplatzes gemäß dem Angebot der Firma Gottwald Strassen- und Tiefbau GmbH vom 28.05.2024 mit der Auftragssumme von 595.873,93 € brutto wird beschlossen.

 

Der im Haushalt 2024 vorhandene Sperrvermerk bei FRK 11111.78520500 wird aufgehoben und die Mittel werden freigeben. Der Durchführung der gesamten Maßnahme wird ausdrücklich zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
Bereits im Haushaltsplan 2022 wurden Planungsmittel in Höhe von 70.000 € für den barrierefreien Umbau des Marktplatzes berücksichtigt. Diese wurden in das Jahr 2023 übertragen. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden 400.000 € in 2023 veranschlagt. Die Mittel für die Umsetzung werden nach 2024 übertragen. Die Maßnahme wird durch das Land im Rahmen des Innenstadtprogrammes gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf 352.500 €. Die Zahlung konnte bereits vereinnahmt werden.

 

 

Für die Umgestaltung des Marktbrunnens sind ebenfalls Mittel im Finanzplan des Haushaltsplanes vorhanden. Diese Maßnahme wird im ursprünglichen Umfang von rd. 107 T€ vom Bund im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu 90 % gefördert.

 

Die Planungskosten wurden bereits im Jahr 2022 mit 24.500 € und die Baukosten in Höhe von 82.700 € für das Jahr 2024 eingeplant. Die Mittel für 2024 wurden mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert. Die Ausschreibung ergab jedoch eine deutliche Steigerung für den Marktbrunnen, so dass für 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 110.000 € in der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt wurden. Die nun in 2024 insgesamt eingeplanten Mittel von 192.700 € stehen unter dem Vorbehalt des Freigabebeschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung. Über die zusätzlich eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € kann außerdem erst nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 verfügt werden.

 

 


 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 



 

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Anlagen

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