Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein hat der Stadt Plön die aktuell gültige Lärmkartierungen, eine neue Statistik mit der geschätzten Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäuden sowie der Flächen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage dieser Lärmkartierung ist es Aufgabe der Stadt Plön, den Lärmaktionsplan der letzten Änderung (2018) zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Dabei ist der Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange eingeschlossen, die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung und der Überarbeitung mitzuwirken. Hierfür ist ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Bekanntmachung und Auslegung des Aktionsplans vorgesehen. Ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Ratsversammlung ist zu fassen.
Das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrskontor GmbH aus Neumünster hat im Auftrage der Stadt Plön den Lärmaktionsplan aus 2018 überprüft und angepasst.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stand 22.04.2024) wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 15.05.2024 vorgestellt und wie folgt beschlossen:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön folgende Beschlussfassung:
- Die Ratsversammlung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes, Stand 22.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen, der Stadt Plön zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG, sowie der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV, in der vorliegenden Fassung.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Plön, Stand 22.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen, ist öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen wurden in den Lärmaktionsplan vom 22.04.2024 durch das Ingenieurbüro mit eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf hat den Stand 16.05.2024 (Anlage 3).
Der Entwurf des Lärmaktionsplan (Stand 16.05.2024, Anlage 3) wurde der Ratsversammlung der Stadt Plön am 22.05.2024 vorgestellt.
Die Ratsversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
- Die Ratsversammlung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand 22.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen (Stand 16.05.2024, Anlage 3) der Stadt Plön zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV, in der Vorliegenden Fassung.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Plön, Stand 24.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen (Stand 16.05.2024, Anlage 3), ist öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Bekanntmachung und Auslegung des Lärmaktionsplanes von Montag den 10.06.2024 bis zum Sonntag den 07.07.2024 gewährleistet.
Es ging eine schriftliche Stellungnahme ein, diese wurde in der Abwägungssynopse zum Lärmaktionsplan 2024 behandelt (Anlage 2).
Die Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2024 durchgeführt. Als Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde der 26.06.2024 festgelegt.
Es gingen sechs schriftliche Stellungnahmen ein, diese wurden in der Abwägungssynopse zum Lärmaktionsplan 2024 behandelt (Anlage 2).
Nach den öffentlichen Stellungnahmen wurde der Lärmaktionsplan (Stand 08.07.2024) überarbeitet (Anlage 1)
Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans ist dem LfU bis zum 18.07.2024 vorzulegen.
Hierfür ist die zustimmende Beschlussfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Plön durch die Ratsversammlung am 17.07.2024 zwingend erforderlich.