Der Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2022 wurde zwischenzeitlich aufgestellt. Die vorbereitenden Arbeitsschritte für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 wurden ebenfalls bereits begonnen.
Die wesentlichen Grundlagen des Abschlusses 2022 können den Anlagen entnommen werden. Wie bei den Abschlüssen der Vorjahre wurden die vollumfänglichen Unterlagen des Jahresabschlusses jeweils mit einem Exemplar den Fraktionen der Plöner Ratsversammlung ausgehändigt. Für die Fraktionen der benannten Prüfer:innen wird kein zweiter Jahresabschlussordner als Fraktionsexemplar mehr erstellt.
Der Hauptausschuss der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 Ratsfrau Stefanie Meyer, Ratsherrn Bastian Landschof sowie Bürgervorsteher Thure Koll als Prüfer:innen benannt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 fand am 10.06.2024 statt.
Die Prüfer:innen werden in der Sitzung der Hauptausschusses am 01.07.2024 berichten. Des Weiteren wird auf die Niederschrift im Anhang verwiesen.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 794.046,43 € ab. Gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung des Haushaltsjahres 2022 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von 433.800,00 € ergibt sich eine Abschlussverbesserung in Höhe von 360.246,43 €. Planung und Abschlussergebnis liegen somit relativ nahe beieinander.
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 im Frühjahr 2024 wurde festgestellt, dass eine außerplanmäßige Aufwendung entstanden ist. Das PSK 36100.54520300 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit – weist eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 25.816,89 € aus.
Gemäß § 82 Absatz 1 GO sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Aufwendung ist gegeben, da es sich um Betriebskostenausgleiche handelt, die sich auf das Jahr 2020 beziehen und somit auf einen Zeitraum vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen Kita-Reform-Gesetzes. Der Aufwand wurde dem Buchungsjahr 2022 zugeordnet, da die Buchungsjahre 2020 und 2021 bereits geschlossen waren.
Die Deckung ist durch Minderaufwendungen in Höhe von 37.786,47 € bei dem PSK 36100.53180600 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Kindertagesstätte Osterkirche) – gewährleistet.
Die Ratsversammlung hat über die außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 25.816,89 € zu beschließen.
Die Ergebnisrücklage in der Bilanz der Stadt Plön wurde durch den Jahresfehlbetrag aus 2008 vollständig aufgezehrt, so dass die angesammelten Jahresfehlbeträge unter der Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen werden. Soweit diese nicht durch Jahresüberschüsse abgebaut werden, können diese Einzelbeträge gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik nach 5 Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Zum 31. Dezember 2022 können rd. 2,9 Mio. € mit der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Es wird weiterhin empfohlen, wie bereits bei vorherigen Jahresabschlüssen von der Ratsversammlung beschlossen, dass aus Transparenzgründen auf eine Verrechnung verzichtet wird. Die Darstellung der kumulierten Jahresfehlbeträge erscheint ausdrucksstärker als eine saldierte Allgemeinde Rücklage.