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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/405

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Haushaltsgenehmigungsverfahren 2009

 

Mit Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön vom 25. Mai 2009 erhielt die Stadt Plön die Haushaltsgenehmigung 2009. Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kreditbedarf in Höhe von 742.200 €  wurde um 55.000 € gekürzt. Die Kommunalaufsichtsbehörde sah einmal mehr die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Plön gefährdet. Der Kürzungsbetrag lässt sich nicht einer oder mehreren Maßnahmen zuordnen, wurde also willkürlich festgelegt.

Somit steht die Stadt Plön abermals vor der Problematik, dass sämtliche Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushaltes nicht mehr durchfinanziert sind.

Daraus folgt, dass eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 29 GemHVO – Doppik durch den Bürgermeister anzuordnen ist. Aufgrund des mittlerweile veränderten Finanzierungskonzeptes für den Ausbau der Lübecker Straße ist es sinnvoll, den Ansatz des Produktsachkontos 54100.78520070 – Baumaßnahmen / Lübecker Straße – (300.000 €) mit einer entsprechenden Sperre in Höhe von 55.000 € zu belegen.  Eine (Teil-)finanzierung über das Treuhandvermögen der Stadtsanierung wird in diesem Fall angestrebt. Der Kreditkürzung der Kommunalaufsicht wird damit genügt.

 

 

Ergebnis der Mai – Steuerschätzung 2009

 

In der Zeit vom 12. bis 14. Mai 2009 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen in Bad Kreuznach getagt. Das Ergebnis beinhaltet wie erwartet eine erhebliche Verschlechterung für die öffentlichen Haushalte, begründet insbesondere durch die Wirtschafts- und Finanzkrise. Ging die November – Steuerschätzung 2008 noch von einem BIP – Anstieg von 2,0 Prozent für 2009 aus, so wird nunmehr ein BIP - Rückgang um 5,3 Prozent angenommen.

Erst ab 2010 wird ein geringfügiger Anstieg um 1,2 Prozent prognostiziert.

 

Die Steuereinbrüche sollen sich in 2009 bundesweit auf 45 Mrd. €, in 2010 auf 84,7 Mrd. €, in 2011 auf 93,4 Mrd. € und in 2012 auf 93,2 Mrd. € belaufen. Die Kommunen sind allein im Jahr 2009 mit 7,6 Mrd. € hiervon betroffen, bezogen auf Schleswig – Holstein mit 491 Mio. €.

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig – Holstein hat am 22. Mai 2009 einen Ergänzungshaushaltserlass heraus gegeben, der die regionalisierten Ergebnisse bekannt gibt.

 

Bezogen auf die Stadt Plön zeichnen sich folgende Auswirkungen ab:

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Jahr

Aufkommen

alt

Aufkommen

neu

Haushaltsansatz

 alt

Haushaltsansatz neu

Minderein-nahmen

2009

   916 Mio. €

814 Mio. €

2.518.800 €

2.353.300 €

165.500 €

2010

   949 Mio. €

733 Mio. €

2.708.400 €

2.152.300 €

556.100 €

2011

1.012 Mio. €

767 Mio. €

2.870.900 €

2.252.100 €

618.800 €

2012

1.071 Mio. €

824 Mio. €

3.014.400 €

2.419.500 €

594.900 €

 

 

In den Jahren 2009 bis 2012 beträgt der Steueranteilausfall allein bei der Einkommensteuer 1.935.300 €! Diese Zahl löst umso größere Besorgnis aus, wenn die einvernehmlich mit der Politik von der Verwaltung vorgenommene pauschale 5prozentige Kürzung der optimistischen Daten des Haushaltserlasses in die Betrachtung einbezogen wird. Ohne diesen Pauschalabzug beliefe sich der Gesamtrückgang sogar auf rd. 2,5 Mio. €.

 

Gemeindanteil an der Umsatzsteuer:

 

Jahr

Aufkommen

alt

Aufkommen

neu

Haushaltsansatz

alt

Haushaltsansatz neu

Mehrein-nahmen

2009

   91  Mio. €

89 Mio. €

194.100 €

198.000 €

3.900 €

2010

   93  Mio. €

90 Mio. €

198.000 €

200.200 €

2.200 €

2011

  96  Mio. €

92 Mio. €

204.000 €

204.700 €

   700 €

2012

  98  Mio. €

94 Mio. €

208.100 €

209.100 €

1.000 €

 

Auch in  diesem Bereich ist im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung eine Pauschalkürzung um 5 Prozent eingearbeitet worden. Aufgrund dieses Umstandes ergeben sich in den Jahren geringfügige Mehreinnahmen.

 

Kommunaler Finanzausgleich       

 

Die Finanzausgleichsmasse beträgt gemäß Doppelhaushalt des Landes im Jahr 2009 rd. 1.188 Mio. € und in 2010 rd. 1.167 Mio. €. Nach den Zahlen der Mai – Steuerschätzung 2009 wird ein Rückgang der FA – Masse im Jahr 2009 um 91 Mio. € auf 1.097 Mio. € und in 2010 sogar um 178 Mio. € auf 989 Mio. € prognostiziert. Die negativen Abrechnungssalden würden sich gem. Finanzausgleichsgesetz erst ab dem Jahr 2011 belastend auf die Kommunen auswirken. Jedoch hat das Innenministerium in seinem Ergänzungshaushaltserlass vom 22. Mai 2009 bereits darauf hingewiesen, mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gespräch dahin gehend zu suchen, dass die negativen Abrechnungssalden vorgezogen berücksichtigt werden, um den Einnahmeausfall über einen längerem Zeitraum zu verteilen. Bei bisherigen positiven Abrechnungen wurde analog verfahren. Aufgrund dieser noch weitestgehend unklaren Umstände ist es nicht möglich, derzeit schon exakte Beträge zu beziffern. Dennoch soll versucht werden, anhand der prozentualen Veränderungen die Tendenzen der sich abzeichnenden Entwicklungen aufzuzeigen. Bei dieser Annahme wird z. B. der in 2009 erwartete Einbruch von 91 Mio. € gleichmäßig auf die Jahre 2010 bis 2012 verteilt. Ab 2010 werden die angekündigten Mindereinnahmen auch direkt auf das jeweilige Jahr bezogen.

 

Jahr

FA – Masse alt in Mio. €

FA – Masse neu in Mio. €

Mindereinnahmen in Mio. €

Rückgang in %

2010

1.167

   959

208

17,82

2011

1.192

   983

209

17,53

2012

1.230

1.042

188

15,28

 

 

 

 

 

Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung ergeben sich folgende negative

Auswirkungen: 

 

Jahr

Ansatz lt. Haushalt

Schätzung

Mindereinnahmen

2010

5.223.600 €

4.553.900 €

669.700 €

2011

5.328.000 €

4.660.400 €

667.600 €

2012

5.487.800 €

4.923.600 €

564.200 €

 

In Absprache mit der Selbstverwaltung sind planerisch ab 2010 Kürzungen der Schlüsselzuweisungen sowie der Zentralitätsmittel um 5 % p. a. vorgenommen worden, so dass die jährlichen Ausfälle nicht in voller Höhe auf den städtischen Haushalt durchschlagen. Dennoch beläuft sich der Einbruch in den Jahren 2010 bis 2012 auf rd. 1,9 Mio. €.

 

 

Haushaltsverlauf in 2009

 

Die gewonnenen Erkenntnisse sind Veranlassung für eine notwendige Fortschreibung der Finanzplanung, die wiederum nur über einen 1. Nachtragshaushalt erfolgen kann. Weiterhin sind auch unmittelbare Auswirkungen auf das Jahr 2009 in die Nachtragsplanung einzubeziehen, wie z. B. der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Darüber hinaus ist in den 1. Nachtragsplan der Finanzierungsbedarf für die vorbereitenden Maßnahmen zum Abschluss der Stadtsanierung in 2010  einzustellen.  Im Finanzhaushalt sind rd. 555.000 € und im Ergebnishaushalt rd. 478.000 € zusätzlich zu berücksichtigen. Diese Mittel kommen zu einem hohen Anteil dem Treuhandvermögen der Stadt Plön zugute; sie werden in städtebauliche Projekte, wie z. B. den Ausbau der Lübecker Straße, investiert.

 

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II, kommunale Bildungsinfrastruktur, hat das Land Schleswig – Holstein drei konkrete Maßnahmen bereits bewilligt:

- Akademie am See / energetische Sanierung (Stadtanteil 18.800 €)

- DRK – Kindergarten / energetische Sanierung (Stadtanteil 12.400 €)

- Freier Kindergarten e. V. / energetische Sanierung (Stadtanteil 1.800 €).

Der Stadtanteil beträgt jeweils 12,5 % der Gesamtkosten. Die Veranschlagung erfolgt im Finanzhaushalt.

 

Die bisher dokumentierten Veränderungen führen zu folgender Fehlbetragsentwicklung:

 

Jahr

Fehlbetrag alt

Fehlbetrag neu

Verschlechterung

2009

888.500 €

rd. 1,53 Mio. €

  rd. 640.000 €

2010

805.900 €

rd. 2,03 Mio. €

rd. 1.220.000 €

2011

520.100 €

rd. 1,81 Mio. €

rd. 1.290.000 €

2012

323.100 €

rd. 1,49 Mio. €

rd. 1.170.000 €

 

Es wird deutlich, dass sich die Fehlbeträge des laufenden Jahres und auch im Finanzplanungszeitraum geradezu dramatisch entwickeln ! Dabei ist zu betonen, dass es sich um tatsächlich in den jeweiligen Jahren erwirtschaftete Defizite handelt, die unmittelbar zu Lasten des Eigenkapitals gehen.

Weiterhin muss die statistische  Feststellung der tatsächlichen Einwohnerzahl im Zuge des Europa weiten Zensus 2011 in die Betrachtungen zur Finanzplanung einbezogen werden. Es ist zu befürchten, dass als Folge die Schlüsselzuweisungen um rd. 1,5 Mio. € pro Jahr – voraussichtlich ab 2013 - zurückgehen werden. Die Fehlbeträge erhöhen sich entsprechend.

 

Bei der Ermittlung der Fehlbeträge sind Veränderungen der Kreisumlage unberücksichtigt geblieben.

 

Der Darlehensbedarf im Jahr 2009 (Finanzplanung bislang unverändert) steigt um 588.000 € von 687.200 € auf 1.275.200 €.

Die erreichte Größenordnung signalisiert eindeutig, dass keinerlei Spielraum für weitere Investitionstätigkeiten mehr vorhanden ist.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2009 wird in Abstimmung mit dem Bürgervorsteher, den Fraktionsspitzen und der Verwaltung im Eilverfahren direkt der Ratsversammlung am 01. Juli 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund des eng gesteckten Zeitrahmens ist eine Beteiligung der Fachausschüsse nicht möglich.

 

In einem 2. Nachtragshaushalt 2009, der voraussichtlich im Herbst aufgestellt wird, sind alle übrigen relevanten Veränderungen zu berücksichtigen.  

 

 

 

      Im Auftrag

 

 

 

N. Titze   /   I. Bausdorf

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der FG Finanzen zur Kenntnis. Der vom Bürgermeister bei Produktsachkonto 54100.78520070 – Baumaßnahmen / Lübecker Straße – angeordneten Haushaltssperre über 55.000 € (Ansatz: 300.000 €) wird zugestimmt. Die FG Finanzen wird gebeten, die aufgezeigten Veränderungen in einen1. Nachtragshaushalt 2009 zu fassen und der Ratsversammlung unmittelbar zur Beschlussfassung zuzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.

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