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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 04.11.2008 wurde u.a. beschlossen, dass der Spielplatz im B Plan 52 unter Erhalt des Tartanbelages geplant und gestaltet werden soll. Dies erscheint nach näherer Prüfung ungünstig zu sein, und zwar aus folgenden Gründen:

 

  • Der Tartanbelag des Kleinspielfeldes ist ca. 20 bis 30 Jahre alt und im jetzigen Zustand nicht nutzbar. Bei feuchter Witterung und bei Regen besteht extreme Rutsch- und Unfallgefahr.
  • Das bestehende Lärmschutzgutachten für den Sportplatz Ksour-Essaf besagt, dass das Kleinspielfeld nicht im Rahmen von Ballsport bespielt werden darf, also ist es für die Sportvereine nicht nutzbar, selbst wenn es hergerichtet werden würde.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Tartanbelag keinen Fallschutz darstellt. Ein Auszug aus den Bestimmungen (GUV-SI 8017):4.2 Bodenmaterial nach Tabelle F.1 DIN EN 1176-1: Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert. Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig. Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Rasen muss auch bei intensiver Nutzung dauerhaft vorhanden sein. Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden. Dies sind folgende Materialien: Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm), Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm), Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm), Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm), synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u. Ä., geprüft nach DIN EN 1177)
    Das bedeutet, dass bei der Aufstellung der meisten Spielgeräte, der Tartanbelag entweder in Größe des Sicherheitsbereiches ausgeschnitten werden und durch anderen Boden ersetzt werden müsste oder ein der DIN Norm entsprechender Fallschutz auf dem Tartanbelag im Sicherheitsbereich der Spielgeräte aufgebracht werden müsste. Das erscheint auch aus optischen Gründen nicht sinnvoll.
  • Das Gelände um das Kleinspielfeld herum ist zu klein, um daraus einen Spielplatz zu machen, da fast jedes Spielgerät einen Sicherheitsbereich hat, der einzuhalten ist. Es könnten lediglich ein paar Spielgeräte aufgestellt werden, während bei voller Nutzung des vorhandenen Geländes ein optisch schöner Platz mit Spiel- und Tobemöglichkeiten sowie Tischen und Sitzbänken entstehen könnte.

 

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Beschlussvorschlag

Der Tartanbelag wird im Rahmen der Spielplatzgestaltung entfernt.

 

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