Seit dem Wegfall des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen im Jahre 2008 ist nunmehr der Hauptausschuss fachlich für diesen Themenbereich zuständig.
Dem Hauptausschuss ist noch über die Verläufe der Gebührenjahre 2007 und 2008 zu berichten. Zum besseren Verlaufsvergleich ist das Jahresergebnis 2006 der Übersicht hinzugefügt.
Mit Beginn der Kalkulationsperiode 2005 – 2007 werden in den Unterabschnitten der Märkte entstehende Unterdeckungen in Höhe von maximal 13.000 €/Jahr durch Mittel der Wirtschaftsförderung ausgeglichen.
Die aktuelle Kalkulationsperiode endet 2010. Ab 2011 werden neue Gebühren für alle jeweiligen Einrichtungen festgesetzt.
2006 2007 2008
| Unterschuss | Defizit in Prozent | Unterschuss | Defizit in Prozent | Unterschuss | Defizit in Prozent |
Wochenmärkte | 4.686,81 € | 12,20 % | 3.803,02 € | 9,90 % | 0,00 € | 0,00 % |
Jahrmärkte | 1.507,02 € | 16,80 % | 1.005,79 € | 12,5 % | 0,00 € | 0,00 % |
Sonstige Märkte | 1.853,64 € | 32,10 % | 1.487,74 € | 28,30 % | 0,00 € | 0,00 % |
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Gesamt | 8.047,47 € | 15,20 % | 6.296,55 € | 12,10 % | 0,00 € | 0,00 % |
Der Betrag i.H.v. 13.000 € war zur Verringerung der Unterdeckungen in 2008 nur noch teilweise in Anspruch zu nehmen. Er wurde im Bedarfsfall prozentual auf die Märkte nach entstandener Unterdeckung aus dem UA Wirtschaftsförderung zugeteilt.
Ohne Zuschuss aus der Wirtschaftsförderung ergäbe sich in der zurückliegenden drei Jahren folgendes Bild:
2006 2007 2008
| Unterschuss | Defizit in Prozent | Unterschuss | Defizit in Prozent | Unterschuss | Defizit in Prozent |
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Gesamt | 21.047,47 € | 39,70 % | 19.296,55 € | 37,20 % | 8.794,09 € | 19,4 % |
Die Tabellenkalkulationsblätter sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus diesen ergeben sich die einzelnen Veränderungen bezogen auf jede kamerale Haushaltstelle, aufgeteilt nach Einnahmen und Ausgaben.
Es lässt sich feststellen, dass die vorgenommenen Kalkulationen für den laufenden Zeitraum zu einer erheblichen Minderung des Defizits geführt haben. Unter Zuhilfenahme der Quersubventionierung schlossen in 2008 alle Einrichtungen kostendeckend ab. Mussten in 2007 noch die gesamten 13.000 € in Anspruch genommen werden, so waren es in 2008 nur noch rund 8.800 € oder rund 68 % hiervon.
Ziel der kommenden Gebührenfestlegung ab 2011 sollte dann insgesamt eine Kostendeckung ohne Quersubventionierung sein.