Kalkulation der Kurabgabe 2009
Sachverhalt
Für die Erhebung der Kurabgabe ist es erforderlich, dass der Aufwand für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen durch eine Kalkulation nachgewiesen wird.
Ausgehend von den Rechnungsergebnissen des Haushaltsjahres 2008 wurden die Kalkulationsgrundlagen für die Kurabgabe 2009 entsprechend neu aufgestellt.
Hinsichtlich der Berechnungen und Berechnungsergebnisse wird auf die Anlage verwiesen.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass von dem Gesamtaufwand der auf die Kalkulation der Kurabgabe entfällt, 56,00 % (im Vorjahr 59,04%) mit einem Aufkommen von 62.815,50 € (im Vorjahr 62.188,50 €) nicht gedeckt werden konnte.
Die aufgeführten Berechnungen sind als Kalkulationsgrundlage für die Veranlagung zur Kurabgabe heranzuziehen.
Eine Übersicht über die Ergebnisse der letzten Jahre:
2006
Einnahme | HHSt. 7900.1210 | 59.893,50 € |
Höchstsumme der Kurabgabe | | 164.430,92 € |
gedeckter Gesamtaufwand | | 36,42 % |
nicht gedeckter Gesamtaufwand | | 63,58 % |
2007
Einnahme | HHSt. 7900.1210 | 59.454,26 € |
Höchstsumme der Kurabgabe | | 204.348,10 € |
gedeckter Gesamtaufwand | | 29,09 % |
nicht gedeckter Gesamtaufwand | | 70,91 % |
2008
Einnahme | HHSt. 7900.1210 | 62.188,50 € |
Höchstsumme der Kurabgabe | | 151.835,41 € |
gedeckter Gesamtaufwand | | 40,96 % |
nicht gedeckter Gesamtaufwand | | 59,04 % |
2009
Einnahme | HHSt. 7900.1210 | 62.815,50 € |
Höchstsumme der Kurabgabe | | 142.774,35 € |
gedeckter Gesamtaufwand | | 44,00 % |
nicht gedeckter Gesamtaufwand | | 56,00 % |
Beschussvorschlag:
Die Kalkulationsgrundlage für die Kurabgabe 2009 wird zur Kenntnis genommen und bestätigt.
I.A.
Frahm