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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Die zurzeit geltenden Gebührensätze sind seit dem 01.01.2007 durch eine 1. Nachtragssatzung in Kraft.

 

Die kostenrechnende Einrichtung Obdachlosenunterbringung wurde im Zuge der letzten großen Ordnungsprüfung für die Jahre 2004 – 2007 durch das GPA

intensiv geprüft. Die Prüfung fiel überwiegend positiv aus. So wurden u.a. ein gutes Zusammenwirken unterschiedlicher Abteilungen (Kasse und Ordnungsamt) sowie die inhaltlich detaillierte und gut nachvollziehbare Gebührenkalkulation erwähnt.

 

Kritisch betrachtet wurde u.a. der Kalkulationszeitraum von drei Jahren. Hierzu heißt es im Prüfungsbericht vom 10.Juni 2008:

 

Den angestrebten Kalkulationszeitraum von drei Jahren entsprechend dem KAG hält das GPA bei den kalkulierten Nebenkostengebühren für zu lang gewählt, da die Nebenkosten gerade in den letzten Jahren förmlich explodiert sind. Das GPA empfiehlt daher, jährlich die Nebenkostengebühr neu zu kalkulieren.

 

Dieser Auffassung schließt sich die Verwaltung an. Ab dem Jahr 2010 sollten die Gebühren im Einjahresrhythmus kalkuliert und den Erfordernissen angepasst werden.

Seit dem Jahr 2007 wurden für die Immobilien Gartenstraße 9/11 und 13/15 die Ansätze im Haushalt getrennt nach Mietwohnungen einerseits und nach Obdachlosenunterkünften als kostenrechnende Einrichtungen andererseits nachgewiesen. Im Jahre 2008 wurde die Immobilie Gartenstraße 13/15 veräußert, so dass sich die künftige Betrachtung lediglich auf das Haus Gartenstraße 9/11 bezieht.

 

Kritisch wurde vom GPA auch der Bereich des gebührenfähigen Aufwands für die Abschreibungen und kalkulatorischen Verzinsungen des Anlagekapitals betrachtet. Diese wurden in der Vergangenheit in Form von Excel-Tabellenberechnungen nachgewiesen.

 

Mit der Einführung der Doppik in der Stadt Plön zum 01.01.2009 wurde nunmehr erstmals auch eine softwarebasierte Anlagenbuchführung eingeführt. Die Immobilie Gartenstraße 9/11 wurde vom Kommunalberatungsunternehmen Petersen & Co. auf den 01.01.2008 bewertet. Es wurde ein auf das Jahr 1956 rückindizierter Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von 49.000 € errechnet. Nach Rücksprache mit der Liegenschaftsverwaltung wurde ein Schlüssel von 75 % (36.800 €) = Anteil der vorhandenen Mietwohnungen zu 25 % (12.200 €) = Anteil der vorhandenen Obdachlosenunterkünfte gebildet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Abschreibungstabelle des Innenministeriums ist für das Anlagegut eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren den Berechnungen zu Grunde zu legen. Dies entspricht einem jährlichen Abschreibungssatz von 1,25 % = jährlich 152,50 € bezogen auf 12.200 €.

 

Demnach sind für das Jahr 2010 folgende Beträge kalkulatorisch zu berücksichtigen:

 

Abschreibung:

 

152,50 €

 

 

Verzinsung:

 

4.575,00 €Restwert zum 01.01.2008 laut Anlagenbuchhaltung

Minus   152,50 €Abschreibung 2008

Minus   152,50 €Abschreibung 2009

4.270,00 €Restwert zum 01.01.2010

 

4.270,00 € X 4,00 % = 170,80 €

 

Diese „echten“ Werte weichen erheblich von den seinerzeit angenommenen Zahlen ab (für das Gesamtgebäude mit Mietwohnungsanteilen in der Kalkulation aus dem Jahre 2006 = 4.957,20 € Abschreibung sowie 9.756,94 € Verzinsung). Hier wurde also eine weitaus zu hohe Komponente in die Kalkulation eingestellt.

 

Auf Grund dieser drei zukünftig grundsätzlich anders zu handhabenden Umstände (Umstellung des Kalkulationszeitraumes, künftig nur noch zwei Kalkulationen für ein Gebäude sowie Abweichungen bei den Afa`s und der Verzinsung), schlägt die Verwaltung vor, von einer Übertragung der erwirtschafteten Unterdeckungen in den Kalkulationszeitraum für das Jahr 2010 abzusehen. Es sollte an dieser Stelle ein sauberer Schnitt gemacht werden, um nicht zu Ungerechtigkeiten bei der Belastung der künftig Gebührenpflichtigen zu kommen.

 

 

Nachkalkulationen 2007 und 2008:

 

Die Unterabschnitte im kameralen Haushalt 1103 (Gartenstraße 9/11) und 1104 (Gartenstraße 13/15) schlossen in den Jahren 2007 und 2008 wie folgt ab (ohne Nebenkostenabrechnungen):

 

1103:2007Plus   619,49 €

2008Minus8.411,51 €

 

1104:2007Minus2.186,02 €

2008Minus5.496,48 €

 

SaldoMinus         15.474,52 €

 

 

 

Teilweise wurden in dieser Zeit nicht Haushaltsjahr bezogene Kasseneinnahmereste generiert. Diese Überschneidungen wird es in der Doppik nicht mehr geben, da hier im Rahmen von Jahresabschluss und Bilanz über aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten ausschließlich periodenbezogene Buchungen vorgenommen werden.

 

Da das Objekt Gartenstraße 13/15 ohnehin nicht neu zu kalkulieren ist, beliefe sich der „Verlust“ für die Gartenstraße 9/11 auf 7.792,02 €. Wie erwähnt, beinhaltet dieser Betrag allerdings einen zu hohen Anforderungsanteil für Abschreibung und Verzinsung.

 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die ARGE ohnehin nur einen bestimmten Anteil der Heizkosten und der Kaltmiete übernimmt. Dieser Anteil beläuft sich aktuell auf:

 

 

Heizkosten:1,67 €/m²

Kaltmiete:4,77 €/m².

 

Die Nebenkosten werden in tatsächlicher Höhe beglichen.

 

 

Kalkulation 2010:

 

Auf die der Vorlage als Anlage beigefügte Tabellenkalkulation wird verwiesen.

 

Um eine Kostendeckung in 2010 zu erreichen, sollten folgende Sätze in eine

2. Nachtragssatzung aufgenommen werden:

 

Gebühr:2,48 € je m² und Monat (alt 3,19 €)

 

Betriebs- und Heizkostenpauschale:4,35 € je m² und Monat (alt 3,92 €)

 

Gesamt:6,83 €/je m² und Monat (alt 7,11 €).

 

 

2. Nachtragssatzung:

 

Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Plön, 2. Nachtrag

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit

gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom

09. Dezember 2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:

 

 

 

 

 

 

Artikel I

 

§ 3 A. erhält folgende Fassung:

 

Gebühren

 

A. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Gartenstraße 9/11 ist folgende Ge-

     bühr zu entrichten:

 

     2,48 € je m² und Monat.

 

    Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale

     in Höhe von 4,35 € je m² und Monat erhoben.

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

Plön, den ……

 

(L.S.)

Stadt Plön

-Der Bürgermeister-

Jens Paustian

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09. November 2009 die Nachkalkulationen der Jahre 2007 und 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Er empfiehlt einstimmig der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Von einem Vortrag der Unterdeckung der Jahre 2007 und 2008 wird abgesehen. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich ab 2010 auf ein Jahr. Die Ratsversammlung nimmt die Kalkulation für das Jahr 2010 zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die 2. Nachtragssatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

 

I.A.

 

Frahm

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Anlagen

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