Die Ergebnisse des 2. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Plön für das Jahr 2009 sind gem. § 95 Abs. 2 i. V. m. § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in einer Nachtragshaushaltssatzung zusammen gefasst darzustellen. Insoweit wird auf die Vorlage zum vorangehenden Tagesordnungspunkt verwiesen.
§ 1, Ziff. 1 der Nachtragshaushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge erhöht sich um 521.700 € von 14.059.900 € auf 14.581.600 € (siehe Position 10 des Ergebnishaushaltes zuzügl. Pos. 19). Der Gesamtbetrag der Aufwendungen vermindert sich um 46.700 € von 15.587.600 € auf 15.540.900 € (siehe Pos. 17 des Ergebnishaushaltes zuzügl. Pos. 20). Per Saldo vermindert sich der Jahresfehlbetrag um 568.400 € von 1.527.700 € auf 959.300 € (siehe Pos. 26 des Ergebnishaushaltes).
§ 1, Ziff. 2 der Nachtragshaushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich um 521.700 € von 13.853.100 € auf 14.374.800 € (siehe Pos. 9 des Finanzhaushaltes). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit vermindert sich um 46.700 € von 14.954.900 € auf 14.908.200 € (siehe Pos. 16 des Finanzhaushaltes).
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 170.500 € von 5.900.900 € auf 6.071.400 € (siehe Pos. 26 des Finanzhaushaltes zuzügl. Pos. 37 und 38).
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht sich ebenfalls um 170.500 € von 6.507.500 € auf 6.678.000 € (siehe Pos. 34 des Finanzhaushaltes zuzügl. Pos. 39).
§ 2, Ziff. 1 der Nachtragshaushaltssatzung (Gesamtbetrag der Kredite):
Der Gesamtbetrag der Kredite vermindert sich um 76.800 € von 2.611.600 € auf 2.534.800 €.
Weitere Änderungen sieht die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön nicht vor.
Im Auftrage:
(N. Titze / I. Bausdorf)