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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/478

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner letzten Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des B-Planes Nr. 26 für den Vierschillingsberg beschlossen. Zur Verkürzung des Verfahrens wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt, welches bestimmte Erleichterungen in den Beteiligungsschritten ermöglicht. Voraussetzung für die Anwendung des § 13 BauGB ist, dass durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Da sich die Art der Bebauung jedoch grundsätzlich ändert, Reihenhäuser statt Stadthäuser, erscheint es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, dem Ausschuss einen Wechsel des Verfahrens vorzuschlagen..

Das Änderungsverfahren sollte nunmehr gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden, der seit der letzten Änderung des Baugesetzbuches eine Beschleunigung der Verfahren bei Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglichen soll. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a sind vorhanden. Bei der Anwendung des § 13 a gelten dieselben Erleichterungen des § 13 weiter, so dass sich für den zeitlichen Ablauf keine Nachteile ergeben.

Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, den nachfolgenden Beschluss zu fassen und für die Durchführung des Änderungsverfahrens das Verfahren nach § 13 a BauGB zu wählen.  

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Beschlussvorschlag

„1 Für die Durchführung der 1. Änderung des B- Plans Nr. 26 für den Teilbereich nordöstlich der Rodomstorstraße, südöstlich der Straße Am Rodomstor, südwestlich des Flurstücks 186/29 und nordwestlich der Straße Vierschillingsberg wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt.

Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2009 wird hiermit geändert.

 Die Änderung der Art des Verfahrens hat keine Auswirkungen auf die Planungsziele: Änderung der Form der Wohnbebauung von Punkthäusern im Geschosswohnungsbau zu Reihenhäusern.

 

2.Diese Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 05.11.2009 ist im Rahmen der Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses und der entsprechenden Beteiligungsverfahren ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Die übrigen Teile des Aufstellungsbeschlusses vom 05.11.2009 werden beibehalten und nicht geändert.“

 

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