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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2009/451

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 28. Februar 2011 endet die 6-jährige Amtszeit des derzeitigen Plöner Bürgermeisters.

Gem. § 57 a der GO ist die notwendig werdende Wahl frühestens 8 Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Die Einzelheiten des Wahlverfahrens regelt gem. § 57 b der Gemeindeordnung das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ist gem. § 12 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ein Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden oder der Wahlleiterin als Vorsitzende und 8 Beisitzerinnen und Beisitzern; die Ratsversammlung wählt diese sowie deren Stellvertreterin und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Der Wahlausschuss bestimmt nach § 48 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl. Die Wahl und die Stichwahl finden jeweils an einem Sonntag statt.

Die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist gem. § 57 a Abs. 2 der GO spätestens 5 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben.

Um die Vorbereitungen der Wahl vonseiten des Wahlausschusses und der Verwaltung zeitgerecht durchführen zu können, sollte die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 10. März 2010 die gesetzlich vorgeschriebenen 8 Mitglieder/innen des Wahlausschusses wählen.

Die in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen werden über den Ältestenrat in dessen Sitzung am 23.11.2009 gebeten, Mitglieder zur Besetzung des Wahlausschusses zu benennen. Entsprechend dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl im Mai 2008 wäre der Wahlausschuss in analoger Anwendung des Zuteilungsverfahrens nach d’Hondt mit 3 CDU-Vertreterinnen und Vertretern, 3 SPD-Vertreterinnen und Vertretern und 2 FWG-Plön-Vertreterinnen und Vertretern zu besetzen.

Da bei diesem Verfahren nicht – wie in § 12 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes empfohlen – alle im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen Berücksichtigung finden würden, wird verwaltungsseitig die Besetzung des Wahlausschusses wie folgt vorgeschlagen:

CDU-3 Vertreterinnen / Vertreter

SPD-3 Vertreterinnen / Vertreter

FDP-1 Vertreterin / Vertreter

FWG-Plön1 Vertreterin / Vertreter

In gleicher Anzahl sind jeweils Stellvertreterinnen / Stellvertreter zu benennen.

 

Wahlleiterin oder Wahlleiter ist gem. § 12 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz grundsätzlich der Bürgermeister, es sei denn, er ist Wahlbewerber.

Da der Plöner Bürgermeister als derzeitiger Amtsinhaber erneut kandidieren wird, ist der Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiterin / Wahlleiter durch den Ältestenrat vorzuschlagen und von ihr zu wählen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Fachgruppenleiter 1, Herrn Armin Kirchner, zum Wahlleiter zu wählen.

Als Stellvertreter wird der für das Sachgebiet Wahlen zuständige Mitarbeiter, Herr Mark Westerwelle, durch den Wahlleiter berufen. Eine Wahl durch die Ratsversammlung ist hier nicht vorgeschrieben.

 

 

 

Q:\Datenablage der Anwender\FG1 Buergerservice\Wahlen und Abstimmungen\WAHLEN\Buergermeister\2010\Wahlvorstaende\Verwaltungsvorlage_Wahlausschuss_221009.doc

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Beschlussvorschlag

Amtsrat Armin Kirchner wird für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Plön im Jahre 2010 zum Gemeindewahlleiter gewählt.

 

 

Die  Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden von den Parteien bis zur Sitzung benannt.

 

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