Im Vorgriff auf die am 1.Januar 2014 beginnende Übernahme der Verwaltungstätigkeiten für die dann amtsfreie Gemeinde Ascheberg hatte die Gemeindevertretung am 17.11.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Ascheberg möchte den Schiedsmann der Stadt Plön in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsamtsbezirks mit der Stadt Plön ist an den Kreis Plön als zuständige Behörde zu stellen.
Auf diesen Beschluss hin, der im Übrigen von der Gemeindevertretung Bösdorf in der Sitzung am 19.12.2013 gleichlautend gefasst wurde, hat die Landrätin des Kreises Plön - Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht - eine Stellungnahme des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein eingeholt. Die Antwort des Kreises auf diese Anfrage ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Demnach kommt der Innenminister zu dem Ergebnis, dass die Bildung eines gemeinsamen Schiedsamtsbezirks der Gemeinde Ascheberg (und der Gemeinde Bösdorf) mit der Stadt Plön nicht zulässig ist, vor allem, weil die Stadt Plön aufgrund ihrer Größe bereits in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt ist.
Im Ergebnis gibt es daher für die Gemeinde Ascheberg – ebenso wie für die Gemeinde Bösdorf - nach Darstellung des Ministeriums nunmehr folgende Möglichkeiten:
- Bildung eines neuen gemeinsamen Schiedsamtsbezirks der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf,
- Verbleib im bisherigen Schiedsamtsbezirk Plön-Land,
- Bestellung einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes für die Gemeinde Ascheberg und somit Bildung eines eigenen Schiedsamtsbezirks.
Bei der Variante 1 würde sowohl die Abgrenzung der Schiedsamtsbezirke als auch die Wahl der Schiedspersonen dem Kreistag obliegen. Neben der – ggf. gewollten – Entscheidung über einen neuen Bezirk hätte die Gemeindevertretung allerdings auch keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Schiedsperson.
Die Variante 2 kommt aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.
Vorgeschlagen wird daher die Variante 3, die folgende Vorteile bietet:
a) Die amtsfreie Gemeinde bildet wie in der Schiedsordnung als klassischer Fall vorgesehen einen eigenen Schiedsamtsbezirk.
b) Eine Beteiligung des Kreistages ist nicht notwendig.
c) Die Gemeindevertretung wählt für fünf Jahre nach öffentlicher Ausschreibung eine geeignete Schiedsperson (und ggf. eine Stellvertretung) selbst aus und lässt diese d.d. Amtsgericht Plön verpflichten.
d) Rechtzeitig vor Ablauf der Wahlzeit - also im Jahre 2018 - ist auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen und der weiteren Voraussetzungen zu prüfen, wie dann weiter verfahren werden soll.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Schiedspersonen in der Verwaltungsgemeinschaft, also aus Plön, Ascheberg und Bösdorf, eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die sich bei Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr gemeinsam mit den Bürgermeistern zum Erfahrungsaustausch trifft und sich bei Ausübung ihrer Funktion gegenseitig fachlich unterstützt. Hier können zumindest zu Beginn der Amtszeit der neugewählten Schiedspersonen die mehrjährigen Erfahrungen der Plöner Schiedspersonen, Herr Walter Hof und Frau Elisabeth Filoda-Schwartze – genutzt werden.