Die Stadt Plön strebt an, den Sportplatz am Schiffsthal grundlegend zu sanieren. Die Stadt Plön prüft aktuell zwei Varianten der Sportplatzsanierung. In der Variante 1 wird der Sportplatz mit einem neuen Naturrasen versehen und in der Variante 2 mit einem Kunstrasen. Die geschätzten Kosten der beiden Varianten liegen zwischen 1,8 Millionen und 2,4 Millionen Euro.
Einer der Hauptnutzer der Anlage ist der Schulverband. Im Rahmen der politischen Beratungen der Stadt Plön wurde die Verwaltung gebeten eine mögliche Kostenbeteiligung des Schulverbandes zu prüfen. Zudem soll geprüft werden, ob der Schulverband bereits ein Entgelt an die Stadt Plön entrichtet. Dieser Prüfauftrag wurde an die Schulverwaltung weitergegeben.
Bis zum 01.01.2009 war der Sportplatz zusammen mit dem Gebäude der ehemaligen städtischen Realschule im Eigentum der Stadt Plön. Nach der Übertragung des Schulgebäudes zum 01.01.2009 blieb der Sportplatz im Eigentum der Stadt Plön und es wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Schulverband und der Stadt geschlossen. In der Nutzungsvereinbarung ist geregelt, dass der Schulverband den Sportplatz entgeltfrei nutzen darf und die Unterhaltungskosten des Sportplatzes durch die Stadt Plön getragen werden. Die Nutzungsvereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende für beide Parteien geschlossen.
Es wurde geprüft, ob der Schulverband für den schulischen Zweck dazu verpflichtet ist eine Sportanlage, außerhalb der Schiffsthalhalle, vorzuhalten. Hierzu wurde im Schulgesetz der §48 geprüft. Zusätzlich wurde zum Klären des Sachverhaltes das Ministerium mit eingebunden. Die Antwort auf die Anfrage steht aktuell noch aus.
Hauptnutzende im Schulverband ist die Gemeinschaftsschule. Für die Grundschulen finden u.a. die Bundesjugendspiele auf dem Sportplatz statt.
Für den umfänglichen Sportunterricht der Gemeinschaftsschule ist der Sportplatz wichtig. Zudem ist der Sportunterricht in den sommerlichen Monaten in der Halle aufgrund der Luftverhältnisse der Halle beeinträchtigt.
Um dem Schulunterricht und den Schulveranstaltungen weiterhin die Möglichkeit der Sportplatznutzung zu geben, schlägt die Verwaltung vor, dass der Schulverband sich an der Sanierungsmaßnahme finanziell beteiligt. Beim Bau der Schiffsthalhalle im Jahr 1981 beteiligte sich die Stadt Plön ebenso zusätzlich an den Baukosten, um zusätzlich die außerschulische Nutzung zu ermöglichen.
Als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung wurde die Nutzungszeit der Schule ins Verhältnis der Gesamtjahresnutzung gestellt.
Der Sportunterricht findet zwischen Ostern und den Herbstferien, entsprechend April bis Oktober, auf dem Sportplatz statt.
Die Schule nutzt den Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr. Die Gesamtnutzungszeit des Sportplatzes liegt im Vergleich bei ca. 07:30 bis 22:00 Uhr.
Im Verhältnis wird der Sportplatz von Montag bis Freitag zu 45 % des Tages durch die Schule genutzt. Der Zeitraum April bis Oktober umfasst abzgl. 6 Wochen Sommerferien, 2 Wochen Herbstferien und Wochenende ca. 113 Tage. An diesen 113 Tagen wird der Sportplatz zu 45 % durch die Schulen genutzt. Es verbleibt eine Nutzungszeit von 51 Tagen netto. Im Verhältnis zum Jahr von 365 Tagen beträgt die Nutzung des Schulverbandes 14 %.
Anhand der Fakten zur Kostenschätzung und der Nutzungszeit schlägt die Verwaltung vor einen Kostenbeteiligung in Höhe von 14 %, nach aktueller Kostenschätzung 336.000,00 EUR zu gewähren. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt nach Abrechnung der Gesamtmaßnahme. Die Kostenbeteiligung würde in den Haushaltsplan 2025 eingestellt werden. Die Kostenbeteiligung würde als Zuschuss gebucht und somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über eine Dauer von 25 Jahren gem § 40 Abs. 7 Satz 2 und 3 GemHVO aufgelöst werden.