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Gleichstellungsbeauftragte

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte arbeitet für die Umsetzung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie berät Bürger:innen in der Stadt Plön, Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung sowie politische Gremien und engagiert sich für die Verwirklichung von Gleichstellungsaspekten auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes SH (GstG).

Alle Beratungen sind kostenfrei. (Rechtsberatung ist ausgeschlossen)

Ihre Anliegen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Termine für Austausch oder Beratung vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per Email.

Wofür setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte ein?

Gleichgewicht schaffen - Chancen und Führung fair teilen

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftrage setzt sich dafür ein, dass die verfassungsmäßigen Rechte von Frauen beachtet und die Gleichstellung von Frauen und Männern umgesetzt wird.


Das sind z. B.:

  • Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen, die zu Chancengleichheit im Beruf und Aufstiegsmöglichkeiten führen
  • Lebensbedingungen für Frauen und Männer, die die Vereinbarkeit von beruflicher Arbeit und Sorgearbeit in der Familie ermöglichen - bei eigener Existenzsicherung
  • Abbau von Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten und Klischeevorstellungen in Gesellschaft und Arbeitswelt
  • gegenseitiger Respekt und gewaltfreier Umgang miteinander – im privaten, im beruflichen und im öffentliche Raum

Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?

Demokratisch handeln - Gleichstellung mitdenken

  • Sie nimmt Fragen von Ratsuchenden auf, nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und unterstützt bei der Suche nach Lösungswegen.
  • Sie arbeitet in Netzwerken (Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten, Personalrat u. a.) und sie stellt Kontakte zu Institutionen, Organisationen, Verbänden, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen her.
  • Sie begleitet und initiiert Projekte zur Sensibilisierung von Gleichstellungsaspekten, u. a. Aktionen zum Weltfrauentag, das Projekt  „Marktweibertisch Plön“ und die UN-Kampagne „Orange the world“.     
  • Sie berät und unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags (Einstellungsgespräche, Frauenförderplan, Fortbildungsangebote, Beratung von Beschäftigten).   
  • Sie nimmt an Sitzungen der Ratsversammlung bzw. deren Gremien teil, um Gleichstellungsaspekten Nachdruck zu verleihen.