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Baumpflegearbeiten im Plöner Stadtgebiet noch bis Ende Februar
Aktion “Unser sauberes Schleswig-Holstein 2025“ am 15.03.2025 - Anmeldungen bis zum 27.02.2025Plön - Mehr als eine Stadt.
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).
Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:
Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.