Topmeldung 1
Krankheitsbedingt muss der Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel leider ausfallen.
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
Mehr als eine Stadt
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf am 08.12.2022 gebilligte und zur Auslegung beschlossene Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und die dazugehörige Begründung liegen vom 03.03.2023 bis 04.04.2023 einschließlich im Erdgeschoss des Plöner Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der Öffnungszeiten (Mo-Di 8-12 u. 14-16 Uhr, Do 8-12 u.14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr) öffentlich aus.
Zu folgenden Themenfeldern sind umweltrelevante Informationen verfügbar: Biotopverbund, Schutzgut Pflanzen (Knicks, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzgebote), Schutzgut Tiere (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Artenschutzmaßnahmen), Schutzgut Boden (Bodennutzung, Flächenversiegelung, Baugrund), Schutzgut Wasser (Niederschlagswasser), Schutzgut Mensch (Lärm- und Geruchsimmissionen), Landschaftsbild.
Folgende Unterlagen mit umweltrelevanten Informationen liegen aus:
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.boesdorf-holstein.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Der räumliche Geltungsbereich für die 6. Änderung des FNPs ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie die Unterlagen zu umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des FNPs unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des FNPs nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bösdorf, den 21.02.2022
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
gez. Engelbert Unterhalt (L.S.)