Topmeldung 1
Die neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Plön, Frau Terstige-Lambers
Mehr als eine Stadt
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Keine
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).