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“Mini-Vorlese-Marathon“ in der Stadtbücherei Plön am 15.11.2024 von 14:30 - 17:30 Uhr
Verzögerung bei den Lieferzeiten für Reisepässe
Stöbern, Feilschen, Trödeln!
Und mal ehrlich, unabhängig vom Zero-Waste- und Minimalismustrend, macht es einfach unheimlich Spaß nach Herzenslust zu feilschen.
Flohmärkte können von privaten Personen oder durch Institutionen organisiert werden und müssen beim Ordnungsamt beantragt werden: Bieten nur private Anbieter ihren eigenen Hausstand zum Kauf an, handelt es sich lediglich um eine Sondernutzung öffentlicher Flächen. Die Termine sind über das Ordnungsamt in Absprache mit der Tourist Info zu koordinieren.
Ein Flohmarkt mit gewerblichen Anbietern ist nach der Gewerbeordnung ein Jahrmarkt, Jahrmärkte dürfen max. nur alle vier Wochen veranstaltet werden. Zu beachten ist, dass auch andere Veranstaltungen als Jahrmärkte festgesetzt werden.
Ein Flohmarkt wird in der Regel gem. § 68 Abs. 2 i.V.m. §§ 69 ff. Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt, es dürfen eine Vielzahl von Anbietern zulässige Waren aller Art feilbieten. Es dürfen darüber hinaus unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 60 b Abs. 1 Gewerbeordnung ausgeübt werden.
Eine Festsetzung ist möglich ab ca. 12 Teilnehmer*innen und ist mit Marktprivilegien verbunden, wie Sonntagsverkauf und Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Auflage zur Gefahrenabwehr werden individuell festgesetzt, z.B. Freihalten von Rettungswegen, Vorhalten von Feuerlöschern, Einhalten von Schallschutzbestimmungen (Musiklärm etc.), Vorhalten von Ordnern zum Auf- und Abbau und während der VA, Sanitäranlagen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Müllbeseitigung, Parkraum, Haftung bei Schäden – nur um einige zu nennen.
Gegebenenfalls ist ein VA-Konzept vorzulegen, welches mit der Polizei und anderen Fachbehörden abzustimmen ist.
Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Plön in der z. Z. gültigen Fassung. Sie wird nach Ort und m² individuell berechnet.
Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Marktgebühren der Stadt Plön in der z. Z. gültigen Fassung.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der z. Z. gültigen Fassung Tarifstelle 11.15.1 – Erstantrag 200 € / Folgeantrag 60 €.
Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Prüf-oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 500 € zulässig.
Zwischen April und Oktober veranstaltet die Stadt Plön mehrere Flohmärkte auf dem Marktplatz.
Die Termine finden Sie im Veranstaltungskalender der Tourist Info Plön.