Auszug - Antrag der CDU-Fraktion; hier: Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren im Jahr 2021
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Winter gibt zu beachten, dass der Beschlussvorschlag aus dem Antrag der CDU – Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 08. März 2021 eine Ergänzung erfuhr, die jedoch in der Formulierung mit dem für das Jahr 2020 gefassten Beschluss identisch ist.
Gewollt ist, dass der Verzicht auf die ortsansässigen Betreiber begrenzt wird. Ambulante Anbieter, z. B. von Saisonfrüchten u. ä., sollten nach wie vor zahlungspflichtig bleiben.
Die Bürgervorsteherin leitet über zu dem
Beschluss:
Als Folge der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Maßgabe der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona Virus in der zurzeit geltenden Fassung verzichtet die Stadt Plön im Jahr 2021 auf die Erhebung der Jahres- und Saisonsondernutzungsgebühren der örtlichen fest ansässigen Geschäfts- und Gaststättenbetreibenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |