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Auszug - Feststellung der Tagesordnung und Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit gem. § 35 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein  

Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön
TOP: Ö 2
Gremium: Ratsversammlung der Stadt Plön Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:11 Anlass: Sitzung
Raum: Aula am Schiffsthal
Ort: Am Schiffsthal 10, 24306 Plön
 
Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Die Bürgervorsteherin kündigt einen Änderungswunsch an und bittet hierzu Bürgermeister Winter an das Rednerpult. Der Bürgermeister führt aus, dass es zu dem heutigen Tagesordnungspunkt (TOP) 15 – Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV – einen Beitrag im Ostholsteiner Anzeiger gab, der dazu geführt hat, dass sich ein Bürger bei der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) darüber beschwert hat, dass dieser zur Beratung in nicht öffentlicher Sitzung vorgesehen war. Daraufhin führte die Verwaltung ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht; es wurden die Inhalte der Vorlagen und auch des Vertrages mit der Aufsicht besprochen. Es wurde die Meinung vertreten, dass die Inhalte aus der Vorlage nicht so schützenswert seien, als dass man diese nicht öffentlich behandeln müsste. Sollte heute doch für eine Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestimmt werden, so müsste gegenüber der KAB begründet werden, weshalb diese Form der Beratung gewollt war. Nach der Rücksprache mit der KAB sieht die Verwaltung auch keine Notwendigkeit mehr, diesen TOP nicht öffentlich zu behandeln; deswegen wird nunmehr empfohlen, dies in den öffentlichen Teil zu ziehen. Wenn allerdings während der Diskussion Bereiche angesprochen werden sollten, die nicht den PSV und die Stadt anbetreffen, sondern möglicherweise den Pächter des „Alten Fährhauses“, dann wären schützenswerte Interessen berührt, so dass ein Einschreiten der Bürgervorsteherin erforderlich wäre und dieser Teil des TOP nicht öffentlich zu beraten wäre.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auch TOP 15 öffentlich zu behandeln.

 

Sodann stellt Ratsherr Dr. Erdtmann im Namen der FWG – Plön – Fraktion den Antrag, TOP 15 in den öffentlichen Teil zu überführen. Dies stimmt mit dem, was der Bürgermeister soeben erklärt hat, inhaltlich überein. Er möchte die Gelegenheit nutzen, den Antrag zu begründen: Nach § 35 der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein (GO) sind alle Sitzungen der Gemeindegremien öffentlich zu veranstalten. Offenbar war dies auch der Ansatz des Kreises, den der Bürgermeister sich zu eigen gemacht und heute hier vorgetragen hat, obwohl der ursprüngliche Vorschlag zur Nichtöffentlichkeit des TOP 15 von der Verwaltung gekommen ist. Die Öffentlichkeit kann bei dem Thema nur dann ausgeschlossen werden, wenn das überwiegende öffentliche Interesse der Stadt oder private Interessen Einzelner dies gebieten. Er bittet darum, den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit mehrheitlich entsprechend zu fassen. Er betont, dass es bei dem Beschluss über den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV nur um die Interessen der Stadt Plön ginge, und nicht um private Interessen.

 

Ratsherr Buth beantragt, TOP 15 öffentlich zu beraten und zusätzlich einen gleich lautenden TOP 16 neu aufzunehmen, der aber nicht öffentlich behandelt werden soll wenn es darum geht, Inhalte zu besprechen, die nicht öffentlich sind. Der Bürgermeister hatte es erwähnt. Nur müsste dann dieser TOP in die Tagesordnung neu aufgenommen werden, damit eine Beratung überhaupt zulässig ist.

 

Ratsherr Jagusch stellt klar, dass über die Nichtöffentlichkeit in jedem Einzelfall zu entscheiden ist. Eine öffentliche Behandlung muss gar nicht erst beantragt werden, da die Mehrheit in der Abstimmung mit „Nein“ votieren müsste. Er begrüßt es, dass fast alle Themen öffentlich behandelt werden; es gibt nur ganz wenige Punkte, in denen die Nichtöffentlichkeit geboten ist, insbesondere dann, wenn es um Vertragsangelegenheiten mit Dritten geht, wo deren wirtschaftliche Interessen betroffen sind. Die Vorschläge, etwas nicht öffentlich zu beraten, unterbreitet die Verwaltung. Er möchte jedoch an dieser Stelle bekräftigen, dass hier nicht etwa etwas unter der Decke verborgen oder vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden sollte, sondern lediglich ausdrücklich dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt worden ist. Jede Form von heimlichen Absprachen zwischen der Stadt und dem PSV weist er deshalb entschieden zurück.

 

Ratsherr Kalinka schließt sich inhaltlich seinem Vorredner an. Er weist aber in Bezug auf den Antrag Ratsherrn Buths darauf hin, dass es aus seiner Sicht problematisch ist, zwei inhaltsgleiche TOPe sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Teil vorzusehen. Im Fall eines nicht öffentlichen Teils müsste zunächst konkretisiert werden, was genau nicht öffentlich zu beraten ist. Der Bürgermeister hat ausgeführt, dass hierzu z. B. alles gehören würde, was das Pachtverhältnis mit dem Gastrobetrieb anbelangt. Hier wäre eine exakte Abgrenzung zu treffen, damit bekannt ist, worüber öffentlich beraten werden kann und worüber nicht.

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee hatte bereits vor der Sitzung Herrn Jörn Mißfeldt, Vorstandsvorsitzender des PSV, der heute als Zuhörer anwesend ist, gefragt, ob er als sachkundiger Bürger gem. § 16 c Abs. 2 GO zu TOP 15 Auskünfte erteilen möchte, soweit diese gewünscht sind. Herr Mißfeldt zeigte sich hierzu gerne bereit.

 

Ratsherr Buth macht darauf aufmerksam, dass Herr Mißfeldt als Sachverständiger gem. § 16 c Abs. 2 angehört werden sollte. Damit könnte der zusätzliche nicht öffentliche TOP entfallen.

 

Beschluss:

 

Alle 15 Punkte der heutigen Sitzung werden öffentlich beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 20                          Nein-Stimmen: 0                       Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

 

Herr Jörn Mißfeldt, Vorsitzender des Plöner Seglervereins von 1908 e. V., wird berechtigt, als sachkundiger Bürger gem. § 16 c Abs. 2 GO zu TOP 15 Fragen aus der Ratsversammlung zu beantworten.                      

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 17                           Nein-Stimmen: 2                       Enthaltungen: 1