Vorlage - VO/RV/2020/2140
Betreff: |
Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" für das Gebiet nordöstlich und südlich der 'Rodomstorstraße', nordöstlich der 'Parkstraße' und westlich der Straße 'Langenbusch Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Verwaltungsvorlage |
Federführend: | Fachbereich 4 - Planen & Bauen |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nördlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06. Juni 2018 ortsüblich bekannt gemacht. Der ursprüngliche Geltungsbereich wurde am 14.08.2019 um einen Teilbereich nordöstlich der „Rodomstorstraße“ erweitert. Nach Beschluss vom 20.05.2020 wird das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan dient gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB Maßnahmen der Innenentwicklung eines bestehenden Gebietes. Ziel der Planung ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters des Gebietes.
Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 24.06.2020 gefasst. Im Anschluss wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt; die Planunterlagen haben vom 17.08.2020 bis 18.09.2020 im Rathaus der Stadt Plön ausgelegen.
Für die frühzeitige Beteiligung hatte das beauftragte Planungsbüro zwei unterschiedliche Varianten zur Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen vorgelegt. In der Variante 1 wurde die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) vorgeschlagen, in der Variante 2 die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) je Gebäude. Beide Varianten sind geeignet, die Ziele des Bebauungsplans umzusetzen. Im Rahmen der Beteiligung wurden keine Argumente vorgebracht, die für oder gegen eine der beiden Varianten sprechen. Daher wird der Bebauungsplan entsprechend der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22.01.2020 im weiteren Verfahren in der Variante mit der Festsetzung einer maximalen Grundfläche fortgeführt.
Aus den Erkenntnissen der frühzeitigen Beteiligung haben sich folgende inhaltliche Änderungen ergeben:
Der erforderliche Waldabstand von 30 m wurde nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Innerhalb dieses Waldabstandes ist eine Bebauung nur zulässig, wenn keine Gefährdungen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG vorliegen. Weichbedachungen werden in diesem Bereich ausgeschlossen, Wintergärten und Glasbedachungen sind in diesem Bereich nur ausnahmsweise auf der waldabgewandten Gebäudeseite zulässig.
Für Bauvorhaben innerhalb des Waldabstandes ist eine Einzelfallprüfung im Rahmen des Bauantragsverfahrens erforderlich. In der Baugenehmigung können Maßnahmen als Nebenbestimmungen aufgenommen werden.
Anlage/n:
Anlage 1: BP 64 Vogelberg Gesamtplan
Anlage 2: BP 64 Vogelberg Planunterlagen
Anlage 3: BP 64 Vogelberg Begründung
Anlage 4: BP 64 Vogelberg Abwägung