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Vorlage - VO/RV/2021/2236  

Betreff: Parkgebührenverordnung; neue gebührenpflichtige Parkplätze Fegetasche und Prinzeninsel
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ratsversammlung der Stadt Plön Kenntnisnahme
24.03.2021 
Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Parkplätze Fegetasche an der B76 und Prinzeninsel an der B430 werden gebührenpflichtig.

Es werden zwei Ticketvarianten angeboten: 1,00 EUR für 2 Stunden Parkzeit und 3,00 EUR für ein Tagesticket.

Gebührenpflichtige Parkzeit ist auf beiden Parkplätzen montags bis sonntags 09:00 bis 17:00 Uhr.

 

Auf dem Parkplatz an der Fegetasche wird für eine Kurzparkdauer von 30 Minuten das Parken gebührenfrei sein. Die Kurzparkdauer ist durch einen Gratisparkschein nachzuweisen.

 

Neben der Münzzahlung wird auch eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit eingerichtet.

 

Vorausgesetzt, dass die Tiefbau- und Aufbauarbeiten für die Parkscheinautomaten planmäßig verlaufen, soll die neue Parkgebührenverordnung am 01.05.2021 in Kraft treten.

 

Als Fehlbetragskommune werden der Stadt Plön jährlich die Fehlbetragszuweisungen gekürzt, weil die Stadt ihre Einnahmemöglichkeiten nicht vollständig ausschöpft.

Die Stadt Plön ist durch den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes Schleswig-Holstein angehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, ehe das Land den städtischen Haushalt mit einer Fehlbetragszuweisung unterstützt. Ein durch den Landeserlass geforderter Baustein zur Verbesserung der Einnahmesituation ist die Einführung einer Parkgebührenpflicht auf weiteren öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Plön, wie es andernorts auch geschieht.

 

Die betroffenen Anlieger wurden im Vorfeld dieser Verordnung angehört.

 

Bürgermeister Winter legt die neue Stadtverordnung über Parkgebühren vor und kommt damit seiner Verpflichtung gemäß § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz nach.

Die Vorlagepflicht ist nicht mit einer Zustimmungspflicht oder einem Zustimmungsrecht der Ratsversammlung gleichgesetzt. Entscheidendes Organ beim Erlass dieser kommunalen Verordnung ist allein der Bürgermeister.

 


Beschlussvorschlag:

Die Parkgebührenverordnung wird zur Kenntnis genommen. 


Finanzielle Auswirkungen:


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

An dem Standort an der Prinzeninsel / B430 wird aufgrund der Lage der erste solarbetriebene Parkscheinautomat von Plön aufgestellt.

Aufgrund des hohen Baumbestandes wird an der Fegetasche / B76 der Parkscheinautomat an das vorhandene Stromnetz angeschlossen.


 


Anlage/n:

Parkgebührenverordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadtverordnung_2021_Mai Fegetasche und Prinzeninsel (34 KB) PDF-Dokument (53 KB)