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Vorlage - VO/RV/2021/2199-1  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
  Bezüglich:
VO/RV/2021/2199
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
Beratungsfolge:
Ratsversammlung der Stadt Plön Entscheidung
24.03.2021 
Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Auf die Vorlage VO/RV/2021/2199 wird hingewiesen.

 

Die von der Ratsversammlung am 16. 12. 2020 beschlossene Anfügung eines Absatzes 3 an § 12 der Hauptsatzung der Stadt Plön – Aufgaben der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters - ist in der seinerzeitigen Form von der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön als nicht genehmigungsfähig befunden worden. Für den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren sollte ein Zustimmungsvorbehalt der Ratsversammlung aufgenommen werden. Nach dem derzeitigen Stand ist der Bürgermeister befugt, solche Verträge ohne Beteiligung der Selbstverwaltung abzuschließen.   

In der Sitzung des Hauptausschusses am 08. 03. 2021 wurde die Thematik erneut diskutiert mit dem Ergebnis, dass § 12 Absatz 3 nunmehr den folgenden Wortlaut erhalten soll. „Soweit gesetzlich nicht die Zuständigkeit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gegeben ist, bedürfen Verträge ab einer Laufzeit von 10 Jahren der Zustimmung der Ratsversammlung.“

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Ergänzung der Hauptsatzung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön (KAB) zur Prüfung der Rechtskonformität vorzulegen, was in der 10. KW  erfolgt ist. Die Stellungnahme liegt nunmehr vor. Die KAB hat sich mit der obersten Kommunalaufsicht des Landes abgestimmt. Danach stünde einer Genehmigung mit der neuen Formulierung des § 12 Abs. 3 nichts mehr entgegen. Es wird allerdings empfohlen, diesen um Ausnahmeregelungen zu ergänzen: …Zustimmung der Ratsversammlung. „Hiervon ausgenommen sind:

1. Kreditverträge im Rahmen von bestehenden Haushaltssatzungen,

2. Mietverträge über Wohnraum in den eigenen städtischen Liegenschaften und

3. Verträge, deren Gegenstand Ablösebeträge oder Ausbaubeiträge aufgrund des

    Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig – Holstein sind.

 

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön (siehe Anlage) wurde bereits entsprechend ergänzt, da die Verwaltung die Ausnahmeregelungen für sinnvoll und pragmatisch ansieht. 

 

              


Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön in Form und Fassung der Anlage zu VO/RV/2021/2199 1.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden Einsparungen an Insertionskosten eintreten, da künftig der Hinweis in den Kieler Nachrichten auf Bekanntmachungen der Stadt Plön im Internet entfallen kann. Deren Höhe ist abhängig von der Anzahl der öffentlichen Bekanntmachungen.  
 


Anlage/n:

- Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön - 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fassg. n. HA 08. 03. 2021 (25 KB) PDF-Dokument (77 KB)