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Vorlage - VO/RV/2021/2311  

Betreff: Vertragsangelegnheiten; hier: Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Klimaschutz, Liegenschaften, Schulverband   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss der Stadt Plön Vorberatung
17.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön      
Ratsversammlung der Stadt Plön Entscheidung
30.06.2021 
Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Plön hat dem Plöner Seglerverein e.V. von 1908 (PSV) das Grundstück in der Eutiner Str. 4 seit dem Jahre 1974 in Erbpacht für die Dauer von 50 Jahren verpachtet. Der Erbbaurechtsvertrag endet somit zum 31.12.2023.

Vertragsgegenstand sind die Flächen in der Eutiner Straße 4 und damit auch das darauf befindliche Gebäude, das Alte Fährhaus.

Das Alte Fährhaus wurde dem Verein mit der Auflage zur Verfügung gestellt, die Gebäudeunterhaltung oder Umbauten handwerksgerecht und dauerhaft

auszuführen sowie dort ganzjährig eine Speisegaststätte zu betreiben.

 

Der PSV ist sehr daran interessiert, den bestehenden Erbbaurechtsvertrag vorfristig zu verlängern und zu modifizieren. Eine Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages über weitere 50 Jahre ist vorgesehen.

 

Im Vorwege wurden einige Gespräche geführt. Im Februar 2021 hat Bürgermeister Winter den Vertragsentwurf an die Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis übersandt.

Gleicher Entwurf ist dem PSV und dessen Rechtsvertreter übersandt worden.

Zwischenzeitlich hat ein weiteres Abstimmungsgespräch zum vorliegenden Vertragsentwurf am 03.06.2021 mit Vertretern der Stadt und dem Vorstand des PSV stattgefunden.

Im Hauptausschuss am 31.05.2021 wurde beschlossen, an die Fraktionsvorsitzenden einen Vermerk über dieses Gespräch zu senden. Außerdem sollte ein Arbeitskreis die strittigen Punkte zeitnah vorberaten und dem Hauptausschuss einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Wie sich jedoch in dem Gespräch herausgestellt hat, handelte es sich lediglich um geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen.

 

Die abgestimmten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt und in dem anliegenden Vertrag gekennzeichnet:

 

1. § 2 Verlängerung und Inhaltsänderung des Erbbaurechts

 

Flurstück 775 wird ergänzt

 

2. § 10 Entschädigung bei Heimfall und Zeitablauf, Ankaufsrecht

 

Buchwert wird in Verkehrswert ersetzt

 

Folgende Sätze werden im Absatz 1 angehängt.

 

Sollte zwischen den Parteien keine Einigung über den Verkehrswert zu erzielen sein, so wird ein Gutachter beauftragt. Die Kosten für das Gutachten werden hälftig geteilt.

 

3. § 12 Erbbauzins

 

Der Erbbauzins wurde aufgrund der im Jahre 2020 neu vermessenen Flächen überrechnet.

 

Der jährliche Zins wird von 4.844,00 € auf 4.730,00 € berichtigt.

 

Folgende Berechnungsgrundlage wurde angewendet.

 

Neu vermessene Flurstücksgrößen 775 (152 m²) und 778 (1.256 m²)

 

1.408 m² (Liegenschaftskataster v. 11.06.2020) x 168,00 € (angepasster Bodenrichtwert lt. Gutachten Gutachterausschuss Kreis Plön) = 236.544,00 € / 50 Jahre (Laufzeit) =  4.730,88 € abgerundet 4.730,00 €hrlicher Zins

 

4. § 13 Wertsicherung Abs. 1

 

Das Basisjahr wird auf 2015 angepasst.

 

5. § 21 Besondere Vereinbarungen Abs 2

 

Anstelle von „wird“ wird „kann“ und folgende Worte angefügt

- je nach finanzieller Leistungskraft kann der PSV selbst entscheiden, wann und wie die Terrasse errichtet wird.

 

Die Absätze 3 und 4 werden aus dem Vertrag herausgenommen, da diese mit dem eigentlichen Erbbaurecht nichts zu tun haben und die betroffenen Flächen außerhalb des Erbbaugrundstückes liegen. Die Passagen sollen in einer gesonderten Vereinbarung als Anlage zum Vertrag mit dem Zusatz, „ die Planungen städtischer Veranstaltungen sind rechtzeitig mit den Vorhaben des PSV abzustimmen mit fixiert werden.

 

In dem letzten geführten Abstimmungsgespräch wurde von beiden Vertragsparteien festgehalten, dass man nun die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen schnellstmöglich überarbeitet und in Abstimmung mit den beiden Rechtsbeiständen der neue Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden sollte.

 


Beschlussvorschlag:

 Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung den anliegenden Erbbaurechtsverlängerungsvertrag mit den vorstehenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und beauftragt den Bürgermeister mit dem Plöner Seglerverein e.V. den Vertrag abzuschließen.

 

Ratsversammlung:

Die Ratsversammlung stimmt dem anliegenden Erbbaurechtsvertrag mit den vorstehenden Änderungen bzw. Ergänzungen zu und beauftragt den Bürgermeister mit dem Plöner Seglerverein e.V. den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 


Anlage/n:

 Erbbaurechtsverlängerungsvertrag 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Erbbaurechtsvertrag PSV (304 KB)