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Vorlage - VO/RV/2021/2287-1  

Betreff: Produkthaushalt der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021;
hier: Ergebnis- und Finanzplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
  Bezüglich:
VO/RV/2021/2287
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
Beratungsfolge:
Ratsversammlung der Stadt Plön Entscheidung
30.06.2021 
Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben sich insgesamt in der Zeit vom 31. Mai bis 17. Juni 2021 in sechs Sitzungen mit den jeweiligen Produktentwürfen der Verwaltung des Haushaltes 2021 auseinander gesetzt.

Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Finanzausschuss hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 den Gesamtentwurf des Haushaltes beraten und in einzelnen Fällen abweichende Beschlüsse zu den übrigen Fachausschüssen gefasst. Auf diese abweichenden Beschlussfassungen wird im weiteren Verlauf eingegangen.

 

Die sich insgesamt zuspitzende Haushaltssituation wurde ausführlich in der Ursprungsvorlage bzw. in dem als Anlage beigefügten Begleitschreiben der Kämmerei erläutert.

Einen weiteren negativen Einfluss hatten die regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sowie der aktuelle Gewerbesteuerverlauf. Nach der Auswertung der Steuerschätzung waren in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt rd. 350.000 € an Mindererträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu berücksichtigen.

Aufgrund aktueller Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter von Mitte Mai bis Mitte Juni musste auch zunächst der Haushaltsansatz der Gewerbesteuererträge von 2,1 Mio. € auf 1,8 Mio. € korrigiert werden. Zwischenzeitlich konnte der Haushaltsansatz wieder moderat auf 1,9 Mio. € (sh. aktueller Entwurf für die Ratsversammlung) angehoben werden.

 

Unter Berücksichtigung aller Veränderungen stellen sich die Ergebnisse nunmehr wie folgt dar:

 

Jahr

Fehlbedarf

 

 

2021

3.202.500 €

2022

2.905.600 €

2023

3.036.100 €

2024

2.546.700 €

 

 

Auch unter Berücksichtigung haushaltsentlastender Beschlüsse, wie z.B. Verzicht auf ein Angebot der Sprottenflotte, Verschiebung des Hallenneubaus, Streichung des Investitionsförderungszuschusses für das Gründach des Gebäudes Badeanstalt Prinzeninsel, Verschiebung der Maßnahme Glasfaserleitung „Krabbe / Appelwarder“ (Ringleitung für die Ausfallsicherung) sowie der Sanierung der Fünf-Seen-Allee etc. umfassen die Fehlbedarfe der Jahre 2021 bis 2024 weiterhin insgesamt ein Volumen von rd. 11,7 Mio. €. Die Fehlbedarfe sind mit einem unmittelbaren Verzehr des Eigenkapitals gleichzusetzen.

Die Höhe des restlichen Eigenkapitals der Stadt Plön beläuft sich gemäß des letzten offiziellen Jahresabschlusses 2018 auf rd. 7,0 Mio €.

 

Insofern ist in den kommenden Jahren mit dem Ausweis eines negativen Eigenkapitals der Stadt Plön zu rechnen. Die Stadt Plön als Kommune ist zwar nicht insolvenzfähig, jedoch treten veränderte Rahmenbedingungen, z.B. bei den Konditionen von Investitionsdarlehen bzw. bei den Haushaltsgenehmigungen, ein.

 

Des Weiteren kann der Verlauf der Gesamtverschuldung der Stadt Plön nicht positiv beurteilt werden.

 

Weiterhin würde die städtische langfristige Investitionsverschuldung der Stadt Plön im Vergleich von Anfang 2020 von rd. 5,0 Mio. € bis Ende 2024 auf zwischenzeitlich rd. 15,0 Mio. € ansteigen. Kurzfristige Kassenkredite für das laufende Verwaltungsgeschäft in Höhe von aktuell 5,5 Mio. € sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die gesamten Tilgungsleistungen wären über erhöhte Kassenkredite zu finanzieren.

 

Die haushaltsrechtlichen Vorschriften erfordern Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Sehr konkrete Bedingungen an die Kommunen stellt der Haushaltskonsolidierungserlass des Innenministeriums vom 23. September 2020.

Aufgrund der desolaten Haushaltssituation haben der Fachbereich Finanzen und interner Service in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister notwendige Überlegungen bezüglich einer Haushaltsentlastung angestellt.

Diese Vorschläge wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung am 09. Juni 2021 den Fraktionsvorsitzenden sowie der Bürgervorsteherin vorgestellt.

Die Fraktionen wurden gebeten, diese Vorschläge zu bewerten und um eigene Ideen zu ergänzen. Bis auf die Fraktion „Die Linke“ haben alle Fraktionen eine Rückmeldung gegeben. Aktuell liegt ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, über das die Selbstverwaltung zu entscheiden hat.

 

Gemäß § 6 Abs. 1, Ziff. 8, GemHVO-Doppik, besteht die Pflicht, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen vorzubereiten. Es sind die umgesetzten und die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung im Vorbericht und folglich auch in der langfristigen Finanzplanung darzustellen.

 

Insofern hat die Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zu entscheiden, welche Einzelmaßnahmen direkt umgesetzt werden bzw. welche Maßnahmen einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung erhalten sollen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2021 den Beschluss gefasst, die erforderlichen Mittel für die Änderung des Flächennutzungsplanes (10.000 €) und des Bebauungsplanes (40.000 €), somit insgesamt 50.000 €, aus dem Antrag des Ratsherren Kruppa (Ziff. 8), in den Haushalt einzustellen.

Dieser Beschluss wurde vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 wieder revidiert.

 

Des Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung in der gleichen Sitzung die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2021 für die Planung des Bauvorhabens in der Eutiner Straße in Höhe von 945.000 € beschlossen.

Der Gesamtbetrag setzt sich aus folgenden einzelnen Punkten zusammen:

a)     2 Prozent für die Grundlagenermittlung:      70.000 € (Haushaltsjahr 2021)

b)     7 Prozent für die Vorplanung:     245.000 € (Haushaltsjahr 2021)

c)     15 Prozent für die Entwurfsplanung:    525.000 € (Finanzplanungsjahr 2022)

d)     3 Prozent für die Genehmigungsplanung: 105.000 € (Finanzplanungsjahr 2022)

 

Dieser Beschluss wurde ebenfalls vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 wieder revidiert.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2021 im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, das Projekt „Sprottenflotte“ nur mit 2 Stationen im laufenden Jahr zu realisieren.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Da eine Umsetzung des Projektes mit zwei Stationen nicht möglich ist, wurde das gesamte Vorhaben aus dem Haushaltsplan gestrichen.

 

Die Ratsversammlung hat nunmehr in ihrer bevorstehenden Haushaltssitzung am 30. Juni 2021 über die konträren Beschlussfassungen abschließend zu befinden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 


Finanzielle Auswirkungen:


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 


 


Anlage/n:

Produkthaushalt 2021

Aktualisierte Gesamtänderungsliste

Übersicht der Sperrvermerke

Antrag der SPD-Fraktion Sprottenflotte

Übersicht der möglichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Produkthaushalt 2021 (7522 KB)      
Anlage 2 2 Gesamtliste Veränderungen (110 KB)      
Anlage 3 3 Sperrvermerke 2021 (72 KB)      
Anlage 4 4 Antrag SPD-Fraktion Sprottenflotte (18 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltskonsolidierungsmaßnahen (26 KB)