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Vorlage - VO/RV/2021/2316
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Sachverhalt:
Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 17. Juni 2021 hat der Fachbereich Finanzen und interner Service unter Einbezug der aktualisierten Veränderungsliste sowie der im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse einen Entwurf für die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erarbeitet. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:
§ 1 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Ergebnisplan):
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 20.118.800 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen errechnet sich mit 23.321.300 €, so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.202.500 € (Vorjahr: 1.962.000 €) auszuweisen ist.
§ 1 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Finanzplan):
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 18.893.900 €. Dem gegenüber steht der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 21.374.400 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 2.098.500 € festgestellt. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist mit 2.581.500 € auszuweisen.
§ 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Kredite):
Zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzplanes werden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.402.000 € (Vorjahr: 2.525.800 €) benötigt.
§ 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen):
Im investiven Teil des Finanzplanes sind in 2021 keine Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt worden.
§ 2 Ziff. 3 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag der Kassenkredite):
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 8.000.000,00 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 2 Ziff. 4 der Haushaltssatzung (Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen:
Der Stellenplan 2021 verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 2,596 von 83,789 auf 81,193 Stellenanteile.
§ 3 Ziff. 1 der Haushaltssatzung (Hebesätze der Grundsteuer):
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt mit 390 % und der Hebesatz der Grundsteuer B mit 425 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 3 Ziff. 2 der Haushaltssatzung (Hebesatz der Gewerbesteuer):
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt mit 390 % gegenüber dem Vorjahr unverändert.
§ 4 der Haushaltssatzung (Höchstbetrag unerheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen):
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 bzw. 84 der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Klimarelevanz & Begründung: |
| Positiv |
| Negativ | X | keine |
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung 2021 (32 KB) | (68 KB) |