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Vorlage - VO/RV/2022/2552  

Betreff: Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Bericht über die Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen und interner Service   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss der Stadt Plön Kenntnisnahme
27.06.2022 
Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Plön ungeändert beschlossen   
Ratsversammlung der Stadt Plön Kenntnisnahme
17.08.2022 
Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Plön zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 29.09.2021 zum Jahresabschluss 2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Fassung fest. Die außerplanmäßige Auszahlung beim FRK 11113.78310000 – Zentrale Dienstleistungen (Bürgerbüro) / Erwerb von beweglichen Vermögen oberhalb von 1.000 € - in Höhe von 70.686,45 € wird nicht genehmigt. Die Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung ist von der KAB zu überprüfen. Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 – Bürgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte – in Höhe von 3.657,87 € wird zur Kenntnis genommen. Der Überschuss in Höhe von 192.769,95 € wird gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik zur Reduzierung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verwendet. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.“

 

Mit der E-Mail des Unterzeichners (sh. Anlage 1) vom 05.10.2021 wurde die KAB gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen.

Die vollständige Korrespondenz zwischen der Stadt Plön und der KAB ist bezüglich dieses Sachverhaltes in folgenden Anlagen dieser Vorlage beigefügt:

-          E-Mail und Schreiben der KAB vom 10.11.2021 (Anlage 2)

-          E-Mail und Schreiben der Stadt Plön vom 01. und 02.12.2021 (Anlage 3)

-          E-Mail der KAB vom 03.12.2021 (Anlage 4 – nicht öffentlich)

-          Bilanzielle Beurteilung der Kosten des Bürgerbüros vom 31.05.2021 (Anlage 5)

-          Testat des Steuerberaters, Herrn Höchstödter, vom 23.06.2021 (Anlage 6)

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die außerplanmäßige Auszahlung gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung und der GemHVO-Doppik nicht zulässig war.

Da die Kostendimension der Kämmerei jedoch erst in den Folgejahren bekannt wurde, war die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2019 nicht möglich, da das Haushaltsjahr jeweils zum 31.12. eines Jahres endet. Unter Beachtung des § 10 Abs. 2 GemHVO-Doppik mussten die Aufwendungen dem Jahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Folglich konnte die Kämmerei diesbezügliche Buchungsvorgänge nur außerplanmäßig in den seinerzeit noch offenen Jahresabschluss 2019 einarbeiten.

Weiterhin ist zu konstatieren, dass die Gesamtkosten des Bürgerbüros in Höhe von 203.587,26 € korrekt zwischen Aufwendungen der Ergebnisrechnung und investiven Auszahlungen der Finanzrechnung verbucht wurden.

Die Kämmerei hat den Hinweis der KAB zur Kenntnis genommen, dass Produkt- oder Finanzrechnungskonten, die keinen Haushaltsansatz ausweisen, nicht in die Deckungskreise mit einbezogen werden dürfen. Dieser Hinweis wird künftig beachtet und wurde beim bereits vorliegenden Jahresabschluss 2020 umgesetzt.

 

Der Anlage 4 ist zu entnehmen, dass die KAB die schriftliche Stellungnahme der Stadt Plön vom 01.12.2021 (sh. Anlage 3) vollumfänglich anerkannt und inhaltlich bestätigt hat.

 

Veränderungen zum Jahresabschluss 2019 oder weitere Beschlüsse der Ratsversammlung sind nach Rücksprache und Abstimmung mit der KAB nicht erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss sowie die Ratsversammlung nehmen den Bericht über die nichtgegebene Zulässigkeit der außerplanmäßigen Auszahlung zum Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:
Keine
 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 


Anlage/n:

Diverse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - E-Mail des Kämmerers vom 05.10.2021 (121 KB)      
Anlage 2 2 2 - E-Mail und Schreiben der KAB vom 10.11.2021 (223 KB)      
Anlage 3 3 3 - E-Mail und Schreiben der Stadt Plön vom 01. und 02.12.2021 (1174 KB)      
Anlage 5 5 5 - Bilanzielle Beurteilung der Kosten des Bürgerbüros vom 31.05.2021 (138 KB)      
Anlage 6 6 6 - Testat Steuerberater vom 23.06.2021 (56 KB)