Der städtische Produkthaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit umfangreichen Veränderungen in der Sitzung der Ratsversammlung am 29.04.2024 beschlossen. Die Kämmerei hatte im Anschluss noch zahlreiche Unterlagen, z.B. den pflichtigen Vorbericht sowie diverse Genehmigungsanträge, vorzubereiten und den vollständigen Haushalt am 24.06.2024 der unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön vorgelegt. Mit Datum vom 13.08.2024 hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit erheblichen Einschränkungen genehmigt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 937.000,00 € wurde für das Haushaltsjahr 2024 ohne Einschränkungen genehmigt. Bezüglich des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.908.000,00 € wurde lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 2.344.800 € genehmigt. Dieses entspricht einer Kürzung in Höhe von 1.563.200 € bzw. exakt 40 Prozent.
In der Haushaltsverfügung kommt wiederholend zum Ausdruck, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gewährleistet ist. Diese Tatsache wird als maßgeblicher Grund angeführt, dass eine Genehmigung der vollständigen Darlehensmittel, die in Verbindung mit den Verpflichtungsermächtigungen stehen, nicht erfolgen konnte. Es besteht die Erwartungshaltung, dass die Stadt Plön zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die dauernde Leistungsfähigkeit möglichst wieder herzustellen. Die auch im laufenden Haushaltsjahr umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen wurden ausdrücklich anerkannt. Dieses könnte ein Grund gewesen sein, dass im laufenden Haushaltsjahr keine Sanktionen ergriffen wurden.
Als problematisch wird auch in 2023 die sogenannte Umsetzungsquote der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gesehen. Sie betrug 47 Prozent und liegt unter der rechtlich geforderten 60 Prozent Mindestquote. Die Darlehenskürzung steht einerseits in dem Zusammenhang, dass die Investitionsquote bei der Stadt Plön zu niedrig ist und andererseits, dass quasi eine Überschuldung droht.
Die Kreditkürzung bezüglich der Verpflichtungsermächtigungen hat die Auswirkung, dass die gleichzeitige Finanzierung aller Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht sichergestellt ist.
Der in der Haushaltssatzung 2024 in § 2 Ziff. 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.908.000,00 € bezieht sich auf folgende Einzelmaßnahmen:
1. FRK 42400.78520460 (Sportstätten / Erneuerung Laufbahn und Sportplatz Am Schiffsthalstadium)
Finanzplanungsjahr 2025 - 2.370.000 €
2. FRK 36100.78510100 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Neubau Kita)
Finanzplanungsjahr 2025 - 390.000 €
Finanzplanungsjahr 2026 - 200.000 €
3. FRK 54500.78310000 (Straßen- und Stadtreinigung / Anschaffung eines Holders mit Winterausstattung und einer Kehrmaschine)
Finanzplanungsjahr 2025 - 370.000 €
4. FRK 12600.78310000 (Brandschutz / Anschaffung eines Gerätewagens-Logistik)
Finanzplanungsjahr 2025 - 350.000 €
5. FRK 51100.78150010 (Stadtentwicklungsplanung / Weiterer Anteil zur Finanzierung der Städtebauförderung)
Finanzplanungsjahr 2025: 198.000 €
6. FRK 57301.78310000 (Baubetriebshof / Erneuerung des Ölabscheiders)
Finanzplanungsjahr 2025: 30.000 €
Neu ist, dass künftig auch die beabsichtigten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dargelegt werden sollen, die über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert wurden. Diese Bitte steht in dem Zusammenhang, dass die Kommunalaufsichtsbehörde nicht nur die laufenden Maßnahmen nach den Kriterien des Krediterlasses beurteilen kann, sondern auch die künftigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Dieser Bitte wird die Kämmerei künftig selbstverständlich nachkommen.
Es liegen Erkenntnisse vor, dass auch im laufenden Jahr eine viel zu niedrige Investitionsquote eintreten wird. Dieses steht in Verbindung mit dem Auslastungsgrad der Verwaltung, aber auch mit einer im laufenden Haushaltsjahr sehr späten Haushaltsgenehmigung. Die Verwaltung empfiehlt, unverzüglich einen überschaubaren Nachtragshaushalt aufzustellen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Es muss sichergestellt werden, dass die Investitionsquote in 2024 über 60 Prozent gehoben wird, um nicht aufgrund der zu niedrigen Quote eine stärkere Darlehenskürzung oder Versagung in der Zukunft zu riskieren. Des Weiteren kann ganz besonders die Maßnahme zu Ziff. 1 ausgiebig begründet werden, dass die Planungsreife bereits gegeben ist. Es wird empfohlen, dass die Verpflichtitungsermächtigungen zu Ziff. 2, 3, 5 und 6 über eine Nachtragshaushaltssatzung aufgehoben werden, da diese Maßnahmen noch nicht die notwendige Planungsreife erlangt haben. Die Ratsversammlung sollte diese Maßnahmen in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungen vorübergehend sperren.
Somit würde von der vorgenommenen Kreditkürzung in Höhe von 1.563.200 € bereits ein Großteil in Höhe von 1.188.000 € aufgefangen werden. Die fehlende Differenz beläuft sich sodann auf 375.200 €. Es besteht die Hoffnung, dass diese Differenz mit der beantragten Zuweisung für die Laufbahnsanierung und Sportplatzerneuerung beim Kreis Plön vollständig finanziert werden kann.
Die notwendigen Arbeiten für die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wurden ebenfalls bereits eingeleitet. Die aktuellen Schwerpunkte der Kämmerei sind die Aufstellung eines Ersten Nachtragshaushaltsplanes 2024, die Aufstellung des Haushaltsentwurfes 2025 und die Aufstellung des notwendigen Jahresabschlusses 2023.