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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/3135

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gebühren eines Tagestickets auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen Fegetasche und Prinzeninsel werden von 3,00 € auf 5,00 € erhöht. Zudem werden die gebührenpflichtigen Zeiten auf dem Parkplatz Stadtgraben auf 09:00 – 18:00 Uhr angepasst sowie die Gebührenpflicht auf den Seitenstreifen in der Stadtgrabenstraße ausgeweitet.

Die neue Parkgebührenverordnung soll zum 01.11.2024 in Kraft treten.

Als Fehlbetragskommune werden der Stadt Plön jährlich die Fehlbetragszuweisungen

gekürzt, weil die Stadt ihre Einnahmemöglichkeiten nicht vollständig ausschöpft.

Die Stadt Plön ist durch den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes Schleswig-Holstein

angehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, ehe das Land den

städtischen Haushalt mit einer Fehlbetragszuweisung unterstützt. Ein durch den

Landeserlass geforderter Baustein zur Verbesserung der Einnahmesituation ist die

Einführung einer Parkgebührenpflicht auf weiteren öffentlichen Parkplätzen und die Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt Plön, wie es andernorts auch geschieht.

Bürgermeisterin Radünzel-Schneider legt die neue Stadtverordnung über Parkgebühren vor und kommt damit ihrer Verpflichtung gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz nach. Die Vorlagepflicht ist nicht mit einer Zustimmungspflicht oder einem Zustimmungsrecht der Ratsversammlung gleichgesetzt. Entscheidendes Organ beim Erlass dieser kommunalen Verordnung ist allein die Bürgermeisterin.

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Beschlussvorschlag

Die Parkgebührenverordnung wird zur Kenntnis genommen.

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Finanz. Auswirkung

Die Stadt Plön erwartet, durch die Erhöhung der Parkgebühren bzw. die Anpassung der kostenpflichtigen Parkzeiten Mehrerträge zu erzielen, die sich positiv auf das Jahresergebnis auswirken. Ein genauer Betrag kann nicht genannt werden, da dieser vom Parkverhalten abhängig ist.

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Klimarelevanz/Begründung

 

Positiv:

 

 

Negativ:

 

 

Keine:

x

 

 

 

Begründung:

 

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Anlagen

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