Zum 1. Januar 2008
werden mit der Gründung der Stadtwerke
Plön als Anstalt öffentlichen Rechts die
bisher in der Außenorganisation Stadtpflege zusammengefassten Einrichtungen in
die AöR übergeleitet.
Für die
Ausschussstruktur der Stadt Plön bedeutet dies, dass der überwiegende Zuständigkeitsbereich
des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen zukünftig entfällt.
Bisher sind dem
Ausschuss nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung folgende
Zuständigkeiten zugewiesen:
- § 10 Abs. 1
Ziffer 3 Hauptsatzung:
-
Angelegenheiten
der städtischen öffentlichen Einrichtungen
-
Werkausschuss
für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Plön
-
Angelegenheiten
der Feuerwehr
- § 4 Zuständigkeitsordnung:
1.
Wahrnehmung
von Angelegenheiten als Werkausschuss für den
Eigenbetrieb
„Stadtentwässerung Plön“ gemäß der Satzung
für den Eigenbetrieb
2.
Wahrnehmung
der Angelegenheiten
·
der
Stadtpflege (Bauhof, Stadtgärtnerei)
·
der
kostenrechnenden Einrichtungen Straßen –und Stadtreinigung, Märkte und
Parkplätze
·
der Strom-,
Gas- und Wasserversorgung sowie weiterer noch einzurichtender Regiebetriebe
oder Betriebe in anderer Rechtsform , die die Aufgaben dieser Regiebetriebe
wahrnehmen,
·
der
Feuerwehr.
Es verbleiben daher
folgende Aufgaben für den Ausschuss:
·
Stadt- und
Straßenreinigung
·
Märkte
·
Parkplätze
·
Feuerwehr
Die Angelegenheit wurde
mehrfach in der FGL/AOL--Runde erörtert.
Für den Fall, dass die Ratsversammlung
eine Auflösung des Ausschusses noch in dieser Wahlzeit mit Beginn vom 1. Januar
2008 vorsehen sollte, wird vorgeschlagen, die verbleibenden Aufgaben wegen der
thematischen Nähe wie folgt auf die verbleibenden Ausschüsse zu übertragen:
1. Stadt- und Straßenreinigung : Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
2. Märkte,
Parkplätze und Feuerwehr: Hauptausschuss