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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2008/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum 1. Januar 2008 wurden mit der Gründung der  Stadtwerke Plön als Anstalt öffentlichen Rechts  die bisher in der Außenorganisation Stadtpflege zusammengefassten Einrichtungen in die Stadtwerke übergeleitet.

Für die Ausschussstruktur der Stadt Plön bedeutet dies, dass der überwiegende Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen entfällt.

Der Hauptausschuss hat die in diesem Zusammenhang notwendigen Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Plön und der Zuständigkeitsordnung  in seiner Sitzung am 5. November 2007 zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt,  diese Änderungen bis zum Ende der Wahlzeit umzusetzen.

 

Nach der aktuellen Planung finden die letzte Sitzung der Ratsversammlung in dieser Wahlzeit am Mittwoch, dem 12. März 2008 statt, die vorbereitende Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar 2008.

 

Die Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung sind somit in

diesen Sitzungen zu beraten.

Bisher waren dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung folgende Zuständigkeiten zugewiesen:

 

  • Hauptsatzung,  § 10 Abs. 1 Ziffer 3

-          Angelegenheiten der städtischen öffentlichen Einrichtungen

-          Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Plön

-          Angelegenheiten der Feuerwehr

 

  • Zuständigkeitsordnung, § 4   

1.      Wahrnehmung von Angelegenheiten als Werkausschuss für den         Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Plön“ gemäß der Satzung  für den Eigenbetrieb

2.      Wahrnehmung der Angelegenheiten

        der Stadtpflege (Bauhof, Stadtgärtnerei)

        der kostenrechnenden Einrichtungen Straßen –und Stadtreinigung, Märkte und Parkplätze

        der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie weiterer noch einzurichtender Regiebetriebe oder Betriebe in anderer Rechtsform , die die Aufgaben dieser Regiebetriebe wahrnehmen,

        der Feuerwehr.

 

Es verbleiben daher folgende Aufgaben des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, die nicht auf die Stadtwerke übergehen und somit mit Beginn der neuen Wahlzeit anderen Ausschüssen zugeordnet werden müssen:

        Stadt- und Straßenreinigung

        Märkte

        Parkplätze

        Feuerwehr

 

Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Aufgaben wegen der thematischen Nähe wie folgt auf die verbleibenden Ausschüsse zu übertragen:

 

1.  Hauptausschuss

  • Märkte 
  • Parkplätze
  • Feuerwehr

 

2.    Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

  •   Straßen- und Stadtreinigung

 

Für die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung sind daher Nachträge zu fertigen, die diese Änderungen berücksichtigen.

Bei der Änderung der Hauptsatzung soll außerdem ein Hinweis der KAB des Kreises  Plön berücksichtigt werden, die empfiehlt, § 11 Abs. 3 an die geänderte Rechtslage anzupassen  - die Teilnahmerechte ausschussfremder Personen waren 2005 wieder maßgeblich eingeschränkt worden - und wie folgt zu fassen:

„Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Rtsversammlung übertragen.“

In der Zuständigkeitsordnung sind außerdem auf Hinweis der Fachgruppe Finanzen  drei Aktualisierungen vorzunehmen:

  • In  § 1 Ziff. 8 ist der Text redaktionell anzupassen.

 

  • In § 1  soll eine neue Ziff 9 aufgenommen werden. Bei der Bildung von Abschnitten sowie der Abrechnung im Wege der Kostenspaltung handelt es sich um Instrumente der schnelleren Refinanzierungsmöglichkeiten der Kommunen. Diese unterfallen dem Kommunalen Abgabenrecht und den örtlichen Abgabesatzungen. Es handelt sich nicht um technische Fragen zum Straßenausbau. Insoweit muss die Zuständigkeit beim Hauptausschuss und nicht beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt liegen.
  • In Ziff. 2 ist diese Aufgabe dann beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu streichen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Hauptausschuss und Ratsversammlung werden gebeten, folgender Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 20052. Nachtrag - und dem 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung zuzustimmen:

 

  • Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005  - 2. Nachtrag –

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Plön folgende  Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt  Plön vom 20. Dezember 2005 – 2. Nachtrag – erlassen:

 

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 3 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

 

Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs- und  Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie  folgende Aufgabengebiete:

 

  • Gewerbe-, Wirtschafts- und Wirtschaftsförderangelegenheiten,
  • Tourismus,
  • Märkte,
  • Parkplätze,
  • Feuerwehr.

§ 2

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)             Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Zusammensetzung:  9 Mitglieder, davon bis zu 4 Bürgerinnen und

Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.

Aufgabengebiet:

-                     Stadtplanung,

-                     Umweltschutz,

-                     Naturschutz,

-                     Landschaftspflege,

-                     Gewässerschutz

-                     Energiekonzepte

-                     Verkehrsangelegenheiten

-                     Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 3  wird gestrichen.

 

 

 

§ 4

 

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.

§ 5

 

Die vorstehende Satzung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön  am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Plön vom                erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen

 

 

 

Plön, den                                                                              Stadt Plön

                                                                                                                         Der Bürgermeister

 

                                                                                           Jens Paustian

 

 

  • 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung

Die Zuständigkeitsordnung der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 wird in einem 1. Nachtrag wie folgt geändert:

§ 1  Ziff. 8 – 13 erhalten  folgende Fassung:

 

 

 

Hauptausschuss

( § 9 Hauptsatzung)

 

  1.  Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB

     für  die  Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,

 

9.   Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im 

          Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,

 

10.  Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,

11.  Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,

12   Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen  

       Märkte und Parkplätze,

 

    13  Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.

 

§ 2

 

§ 2  wird wie folgt geändert:

  1.     Ziff. 11 entfällt; die weitere Nummerierung ändert sich entsprechend.
  2.         Folgende Ziff. 21  - neu - wird eingefügt:

        21. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden

              Einrichtung  Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 4 wird gestrichen.

 

§ 4

 

Dieser  1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung  tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

Plön, denStadt Plön

                           Der Bürgermeister 

                                                                                            Jens Paustian

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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