Sachverhalt:
Für den Bereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt, der den zum Stadtgebiet gehörenden Teil des Baugebietes „Seewiesen“ sowie die auf der westlichen Seite der heutigen Bundesstraße liegenden Wiesenflächen umfasst, ist die „frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB 2007 gemeinsam mit der Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren des Planungsverbandes durchgeführt worden.
Die Behörden wurden im Dezember 2006, die sonstigen Träger öffentlicher Belange im Januar 2007 im Rahmen eines Scoping-Termins beteiligt. Alle Träger öffentlicher Belange hatten danach noch einmal Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Da die Stellungnahmen sich hauptsächlich auf die Bebauungsplanebene beziehen und sehr viel weniger auf die übergeordnete Ebene der Flächennutzungsplanung ausstrahlen, hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Seewiesen“ in ihrer 4. Sitzung am 21.03.2007 die während des Scoping-Termins vorgetragenen und danach schriftlich vorgelegten Stellungnahmen besprochen und den Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB festgelegt. Diese Umweltprüfung galt mit dem von der Verbandsversammlung beschlossenen Inhalt auch für die F-Plan-Änderung und wurde somit auch für das Flächennutzungsplanverfahren genutzt.
Die Umweltprüfung ist mittlerweile durchgeführt worden. In den vorliegenden Entwurf der 80. F-Plan-Änderung sind die Ergebnisse der Umweltprüfung eingearbeitet worden, soweit sie die Flächennutzungsplanung betreffen. In der Begründung werden sie im Umweltbericht dargestellt und erläutert.
Die „Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (sog. Bürgeranhörung) ist im April letzten Jahres ebenfalls gemeinsam mit der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan durchgeführt worden. Die in diesem Beteiligungsschritt vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind an Ort und Stelle beantwortet oder, soweit erforderlich, in den Entwurf eingearbeitet worden.
Der Zeitplan für die weitere Bearbeitung sieht vor, nach dem als nächsten Schritt zu fassenden „Entwurfs- und Auslegungsbeschluss“ in den Monaten April/Mai die „Anhörung der Träger öffentlicher Belange“ gem. § 4 Abs.2 BauGB sowie parallel dazu die „öffentliche Auslegung“ gem. § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen, um möglichst im Juni den abschließenden Beschluss fassen zu können, falls die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu keiner Änderung der Planung und damit zu einer Wiederholung der beiden Verfahrensschritte führt.
Parallel dazu soll auch die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rathjensdorf und der Bebauungsplanentwurf des Planungsverbandes in die beiden oben genannten Verfahren gehen, um einen zeitgleichen Abschluss aller Planverfahren zu erreichen.