Bürgermeister Beiroth, Gemeinde Dersau, hat den in der Anlage beigefügten Antrag um Erweiterung der Aufgaben des FLV um die Wasserrettung mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung eingereicht.
Eine Erweiterung der Aufgaben des Feuerlöschverbandes hat eine Änderung des § 3 Aufgaben der Verbandssatzung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön zur Folge.
Gemäß § 16 Änderungen der Verbandssatzung bedarf diese Änderung der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder sowie der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Plön als Aufsichtsbehörde gem. § 16 Gesetz über kommunal Zusammenarbeit.
Wird die Wasserrettung als weitere Aufgabe des Feuerlöschverbandes aufgenommen sind im Haushalt neben der Anschaffung eines oder mehrerer Boote nebst Ausrüstung auch deren Folgekosten für Versicherung, Wartung, Sicherheitsprüfung, Unterhaltung zu veranschlagen.
Dies wird eine Anpassung der Verbandsumlage zur Folge haben.
Zu klären ist außerdem, in welcher/n Mitgliedsgemeinde/n die Wasserrettung stationiert werden soll. Dabei sind neben den Platzkapazitäten auch die Einsatzbereitschaft-und
-fähigkeit der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr zu sondieren.