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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/1995

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Plön AöR hat sich dafür entschieden, die Vertragslaufzeit des Vorstandes von 2 auf 5 Jahre zu verlängern. Diese Regelung stimmt in Bezug auf die Höchstdauer bei einer erstmaligen Bestellung mit §  4 Abs. 2 Kommunalunternehmensverordnung (KUVO) überein.

Eine erneute befristete Bestellung ist zulässig.       

 

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Beschlussvorschlag

1. Hauptausschuss: Der Ratsversammlung wird empfohlen, die 10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön – zu beschließen.   

2. Ratsversamlung:  Die 10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ – wird beschlossen.    

 

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Anlagen

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