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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2008

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Plön erhebt als anerkannter Luftkurort auf Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 10 KAG SH eine Tourismusabgabe. Diese wird zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Stadt Plön für die Fremdenverkehrswerbung und die Aufwendungen zur Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen erhoben.

 

Der Kreis der Abgabenpflichtigen erstreckt sich auf alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr mittelbare oder unmittelbare Vorteile geboten werden.

 

Die Abgabe wird bis dato nach dem Realgrößenmaßstad erhoben. Dies bedeutet, dass für die Berechnung der Abgabenhöhe z.B. die Anzahl der Betten bei Fällen der Fremdenbettenvermietung (z.B. Hotels), der Ladenfläche bei Ladengeschäften oder der Anzahl der Arbeitskräfte maßgebend sind.

 

Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2013-2018 zur Tourismusabgabe im Prüfbericht wie folgt Stellung genommen: „Im Zuge der erforderlichen Satzungsüberarbeitung sollte die Stadt auch Überlegungen anstellen, ob hinsichtlich der Verteilung der Abgabe der derzeitig angewendete Realgrößenmaßstab durch einen umsatzbezogenen Maßstab ersetzt werden sollte. Das GPA ist der Auffassung, dass ein umsatzbezogener Maßstab durch größere Rechtssicherheit und eine deutlich höhere Abgabengerechtigkeit wesentliche Vorteile bringt. Der bei der Umstellung auf einen anderen Maßstab vermutete Verwaltungsmehraufwand dürfte sich nach der Umstellungsphase deutlich geringer als befürchtet auswirken.

 

Der umsatzbezogene Maßstab gewährleistet eine höhere Abgabengerechtigkeit und erfordert weniger Kalkulationsaufwand, da die Ausgangsgröße der Abgabenberechnung -einheitlich für alle Betroffenen- die Einnahmen sind, aus denen mit Hilfe feststehender Durchschnittswerte der „tourismusbedingte Jahresgewinn" des Betriebes oder der abgabepflichtigen Tätigkeit als fiktive Größe errechnet wird. Dabei würden unter anderem zum Beispiel auch Umsatzschwankungen Auswirkungen auf die Abgabenhöhe haben, was beim Realgrößenmaßstab gänzlich außer Acht gelassen wird.

 

Mittlerweile stellen immer mehr Kommunen in Schleswig-Holstein auf den umsatzbezogenen Maßstab um. Zuletzt stellte zum Beispiel die Stadt Eutin auf diesen Maßstab um.

 

Für eine Umstellung auf den umsatzbezogenen Maßstab wäre ein Grundsatzbeschluss notwendig, auf dessen Grundlage dann weitere Arbeitsschritte eingeleitet werden können. Im Anschluss wäre sodann eine Kalkulation durchzuführen. Hierfür wäre es sinnvoll, eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen, damit die Satzung später auf einer rechtssicheren Kalkulation basieren kann. Hierfür hat die Verwaltung im Vorwege bereits mehrere Firmen mit der Bitte um Abgabe eines entsprechenden Angebotes angefragt. Auf diese Nachfrage hin hat lediglich eine Firma ein Angebot abgegeben.

 

Die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH hat ein Angebot in Höhe von 15.995,98 Euro brutto abgegeben. In diesem Angebot sind die Erstellung der Abgabensatzung (Modul 1), die Erstellung der Kalkulation (Modul 2), der Abschlussbericht (Modul 3), eine Vorstellung in den entsprechenden Gremien (Modul 4) und die persönliche Beratung vor Ort (Modul 5) enthalten. Die Kosten für das Modul 5 sind noch nicht absehbar, weil es sich hierbei um Termine vor Ort handelt. Im Angebot sind Bruttokosten in Höhe von 1.335,18 Euro veranschlagt. Ggf. könnte es hier teurer werden. Die Verwaltung geht von einer Gesamtauftragssumme von ca. 20.000,00 Euro brutto aus.

 

Die für die Erteilung des Auftrages notwendigen Haushaltsmittel sind bisher nicht im Haushalt 2020 enthalten. Es ist daher notwendig, diese im Nachtragshaushalt 2020 unter dem Produktsachkonto 57500.54310100 aufzunehmen.

 

Realistisch wäre im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten eine Einführung des umsatzbezogenen Maßstabes zum 01.01.2022. Ein entsprechender Satzungsbeschluss wäre im Jahre 2021 durch die Ratsversammlung zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Hauptausschuss beschließt die Umstellung des Bemessungsmaßstabes zur Berechnung der Tourismusabgabe in der Stadt Plön vom Realgrößenmaßstab auf den umsatzbezogenen Maßstab ab dem 01.01.2022.

 

2. Die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wird gemäß Angebot vom 02.12.2019 mit den Modulen eins bis fünf, vorläufige Angebotssumme in Höhe von 15.995,98 Euro beauftragt. Im Nachtragshaushaltsplan 2020 sollen für die Umstellung des Maßstabes unter dem Produktsachkonto 57500.54310100 Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro bereitgestellt werden.

 

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