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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2018 wurde zwischenzeitlich ebenfalls aufgestellt. Insgesamt konnten innerhalb der letzten 5 Jahre 10 Abschlüsse der Jahre 2009 bis 2018 nach Aufstellung der Erst-Eröffnungsbilanz aufbereitet werden. Somit nähert sich die Stadt mit ihren Abschlussarbeiten der Gegenwart an. Die Aufbereitung des Jahresabschlusses 2019 erfolgt unmittelbar. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeiten bis Anfang 2021 und somit vor Beschluss über den Haushaltsplan 2021 abgeschlossen werden.

 

Die wesentlichen Grundlagen des Abschlusses 2018 können den Anlagen entnommen werden. Wie bei den Abschlüssen der Vorjahre werden die vollumfänglichen Unterlagen des Jahresabschlusses jeweils mit einem Exemplar den Fraktionen der Plöner Ratsversammlung ausgehändigt.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2020 Ratsfrau Stefanie Meyer sowie die Ratsherren Bastian Landschof und Thure Koll als Prüfer:innen benannt. Die Prüfer:innen erhalten ebenfalls ein Exemplar des Jahresabschlusses. Über den Inhalt der Prüfung sowie über die Prüfungsergebnisse wird separat berichtet.

 

Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 447.135,28 € ab. Gegenüber der Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2018 mit einem geplanten Fehlbedarf in Höhe von 1.856.700,00 € ergibt sich eine Abschlussverbesserung in Höhe von 1.409.564,72 €. Auch im Jahr 2018 wurde in Abstimmung zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung aufgrund der rückständigen Jahresabschlussarbeiten und der fehlenden Personal- und Zeitressourcen auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes verzichtet. Somit fehlt es erneut an einer unterjährigen Korrektur der Haushaltsplanung.

 

Diese Situation wird sich in 2019 noch einmal wiederholen. Im laufenden Haushaltsjahr 2020 ist aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie jedoch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes vorgesehen.

 

Zu der zuvor beschriebenen erfreulichen Abweichung in 2018 hat eine Vielzahl von Ereignissen geführt. An erster Stelle sind die Erträge bei der Gewerbesteuer anzuführen. Die Gewerbesteuer hat in 2018 ein historisches Spitzenaufkommen von rd. 2,833 Mio. € erreicht und lag daher mit rd. 633.000 € über der Ansatzplanung von 2,2 Mio. €. Die abschließende Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2018 ist erst im Oktober 2018 erfolgt. Insgesamt konnten gegenüber der Haushaltsplanung rd. 59.000 € an Mehrerträgen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und bei den Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben erzielt werden. Erstmalig wurde in 2018 eine Zuweisung des Landes an alle Kommunen in Schleswig – Holstein als allgemeine Infrastrukturmittel gewährt, die nicht Gegenstand der Haushaltsplanung sein konnte. Die Stadt Plön erhielt eine Zuweisung von rd. 76.000 €. Darüber hinaus erhielt die Stadt Plön eine teilweise Gewinnausschüttung seitens der Stadtwerke Plön AöR in Höhe von rd. 28.000 €.

 

Auf der Aufwandsseite konnten gegenüber der Haushaltsplanung rd. 443.000 € bei den Unterhaltungsmaßnahmen eingespart werden, da einige Teilmaßnahmen nicht realisiert werden konnten. U.a. wurde in 2018 die Sanierung der Schlossgarage noch nicht umgesetzt, sondern in 2019. Bei den Haushaltsmitteln der Städtebauplanung wurden rd. 121.000 € nicht verausgabt. Aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus wurden rd. 72.000 € an Zinsaufwendungen für Investitions- und Kassenkredite eingespart. In 2018 ist keine Darlehensaufnahme für geplante Investitionsvorhaben erfolgt, da die vorgesehene  schwerpunktmäßige Stammkapitalaufstockung der Stadtwerke Plön AöR in Höhe von 2 Mio. € noch nicht abgerufen wurde.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 im Frühjahr / Sommer 2020 wurde festgestellt, dass eine Überschreitung innerhalb des Deckungskreises 5000 – Bürgermeister  – eingetreten ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Übersicht der Deckungskreise und die entsprechenden Erläuterungen im Jahresabschluss 2018 verwiesen.

 

Der Deckungskreis 5000 wurde gemäß Übersicht um 12.967,31 € überschritten.

Ursächlich für die Überschreitung ist erneut das PSK 11100.50210000 – Beiträge zu Versorgungskassen Beamte – mit einem Betrag in Höhe von 15.394,79 €.

 

Sowohl die Versorgungsanteile des ehemaligen Bürgermeisters als auch die VAK-Beiträge für den amtierenden Bürgermeister wurden im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 im Herbst 2017 auf 136.100,00 € überschlägig ermittelt.

Im Laufe des Jahres 2018 hat die VAK den Umlagesatz für die Beitragserhebung von 55,25 Prozent auf 56,50 Prozent erhöht.

Darüber hinaus wurden im Juni 2019 die Versorgungsanteile seitens der VAK abschließend für das Jahr 2018 festgesetzt. Mit einer notwendigen Rechnungsabgrenzung im Juni 2019 in das Jahr 2018 entstand insgesamt ein auszuweisender Aufwand in Höhe von 151.494,79 €.

 

Gemäß § 95d GemHVO-D sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Stadt Plön ist gem. § 16 der Satzung der Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein Pflichtmitglied dieser Einrichtung.

Somit ist der Aufwand zwingend und folglich unabweisbar.

 

Der überplanmäßige Aufwand beläuft sich unter Einbezug des Deckungskreises auf 12.967,31 €. Diese Überschreitung wird durch erzielte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 633.153,45 € gedeckt.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 95d GO kann der Bürgermeister bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen seine Zustimmung erteilen.

Diese Geringfügigkeitsgrenze wurde überschritten.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat somit den überplanmäßigen Aufwand im Zuge des Jahresabschlusses 2018 zu beschließen.

 

Der Deckungskreis 2002 wurde gemäß Übersicht um 144.175,87 € überschritten.

Ursächlich für die Überschreitung ist das PSK 61100.55920000 – Verzinsung von Steuererstattungen – mit einem Betrag von 217.021,25 €.

 

In 2018 sind neue Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes eingegangen, die bezogen auf einen großen Gewerbesteuerzahler die rückwirkende Festsetzung der Gewerbesteuer der Jahre 2002, 2004 und 2006 betrafen. Diese Neufestsetzungen zogen erhebliche Steuernachzahlungen und auch Steuererstattungen in den unterschiedlichen Jahren nach sich. Dieser Vorgang löste folglich erhebliche Verzinsungsbeträge zu Gunsten (sh. auch PSK 61100.45650000) und zu Lasten der Stadt Plön aus.

 

Gemäß § 95d GemHVO-D sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Eine Verzinsung ist gem. § 233a Abs. 1 AO (Abgabenordnung) zwingend vorzunehmen. Somit ist der Aufwand unabweisbar. Der Zinssatz beläuft sich gem. § 238 Abs. 1 AO auf 0,5 Prozent pro Monat.

 

Die Deckung ist durch Mehrerträge beim PSK 61100.45650000 – Verzinsung von Steuernachforderungen – gewährleistet. Bei einem Haushaltsansatz von 15.000,00 € konnten tatsächlich Zinserträge in Höhe von 196.255,28 € realisiert werden.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 144.175,87 € zu beschließen.

 

Das Produktsachkonto 61100.53720000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen / Kreisumlage – ist keinem Deckungskreis angegliedert und wurde bei einem Haushaltsansatz in Höhe von 3.315.000,00 € um 9.420,00 € überschritten.

Die Berechnung des Finanzausgleiches für das Haushaltsjahr 2018 wurde nach Bekanntgabe des Haushaltserlasses 2018 im September 2017 durchgeführt.

Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleiches erfolgt stets im laufenden Haushaltsjahr. In 2018 ist die abschließende Festsetzung erst im Oktober 2018 erfolgt. Die Kreisumlage ist gem. § 19 Abs. 1 FAG (Finanzausgleichsgesetz) ein Pflichtaufwand und somit unabweisbar.

 

Die Deckung ist über Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (sh. PSK 61100.41110000) gewährleistet. Bei einem Haushaltsansatz in Höhe von 2.374.700,00 € wurde diese Ertragsposition um 30.604,00 € überschritten. Diese Überschreitung hat sich ebenfalls durch die endgültige Festsetzung des Finanzausgleiches im Oktober 2018 ergeben.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 95d GO kann der Bürgermeister bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen seine Zustimmung erteilen.

Die Zustimmung zur Leistung des überplanmäßigen Aufwandes ist vom Bürgermeister erfolgt. Der Ratsversammlung ist hierüber im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zu berichten.

 

Die Ergebnisrücklage in der Bilanz der Stadt Plön wurde bereits durch den Jahresfehlbetrag aus 2008 vollständig aufgezehrt, so dass die angesammelten Jahresfehlbeträge unter der Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen werden. Soweit diese nicht durch Jahresüberschüsse abgebaut werden, können diese Einzelbeträge gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO – Doppik nach 5 Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Zum 31. Dezember 2018 könnten rd. 2,4 Mio. € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Es wird weiterhin empfohlen, wie bereits bei vorherigen Jahresabschlüssen von der Ratsversammlung beschlossen, dass aus Transparenzgründen auf eine Verrechnung verzichtet wird. Die Darstellung der kumulierten Jahresfehlbeträge erscheint ausdrucksstärker als eine saldierte Allgemeine Rücklage.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung fest.

Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 – Bürgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte – in Höhe von 12.967,31 € sowie der überplanmäßige Aufwand  beim PSK 61100.55920000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen / Verzinsung von Steuererstattungen – in Höhe von 144.175,87 € werden genehmigt.

Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 61100.53720000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen / Kreisumlage – in Höhe von 9.420,00 € wird zur Kenntnis genommen. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.

 

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Anlagen

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