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10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens "Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön"
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Vorberatung
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10.08.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung der Stadt Plön
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Entscheidung
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30.09.2020
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Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Plön AöR hat sich dafür entschieden, die Vertragslaufzeit des Vorstandes von 2 auf 5 Jahre zu verlängern. Diese Regelung stimmt in Bezug auf die Höchstdauer bei einer erstmaligen Bestellung mit § 4 Abs. 2 Kommunalunternehmensverordnung (KUVO) überein.
Eine erneute befristete Bestellung ist zulässig.
1. Hauptausschuss: Der Ratsversammlung wird empfohlen, die 10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön – zu beschließen.
2. Ratsversamlung: Die 10. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ – wird beschlossen.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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