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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Ersatzneubau einer Sporthalle
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Vorberatung
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21.10.2020
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Erledigt
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Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus
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Vorberatung
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22.10.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Vorberatung
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26.10.2020
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In der Sitzung der Ratsversammlung am 30.09.2020 wurde erstmals der Antrag auf Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Projektaufruf 2020 für den Ersatzneubau einer Sporthalle durch die Verwaltung eingebracht. Die Ratsversammlung hat die Vorlage in die zuständigen Ausschüsse zurück überwiesen, da eine ausreichende Vorberatung nicht stattfinden konnte.
In den Oktobersitzungen der Fachausschüsse können nun die jeweiligen Fragestellungen behandelt werden, so dass es möglich ist, die Projektskizze fristgerecht bis zum 30.10.2020 einzureichen. Die erforderliche Beschlussfassung der Ratsversammlung kann bis zum 7. November in einer Sondersitzung erfolgen.
Die Zuständigkeiten der Fachausschüsse sind klar geregelt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat sich mit dem Standort auseinander zu setzen. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus ist für das grundsätzliche Thema Sport und Vereinswesen und der Hauptausschuss für die Finanzfragen zuständig.
Die Verwaltung hat auf der Basis von Gesprächen mit dem TSV Plön, Plön bewegt, der DLRG und dem Musikzug Plön eine Bedarfsermittlung angestellt, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Aufgrund dieser Gespräche haben sich die Planungen noch verändert. Nach der beigefügten Kostenschätzung bewegt sich die Gesamtsumme bei ca. 5,22 Mio. Euro nach Kostenschätzung nach DIN 276 (brutto) nach BKI. Je nach endgültiger Lage des Gebäudes können noch Grunderwerbskosten an den Schulverband entstehen. Die Honorarkosten werden in einer Höhe von ca. 350 TEUR geschätzt..
Bei der Errichtung einer Ein-Feld-Halle ohne Tribüne würden Kosten in Höhe von ca. xxx Euro anfallen (Die Zahlen werden noch nachgeliefert)
Nicht unbeachtet soll bleiben, dass das Modell „TSV Plön“ Sportheim, wie es ursprünglich mal dort geplant war, mit Gastronomie und Vermietung/Verpachtung, seit vielen Jahren nicht mehr erfolgreich betrieben werden kann.
Durch den Neubau und die Beschränkung auf den Multifunktionsraum ohne Gastronomie/Küche usw. wird somit dieses „Alt-Problem“ gelöst.
Weiterhin ist das Vereinsheim insgesamt in die Jahre gekommen und es stehen dort sicherlich hohe Investitionen in den kommenden Jahren an. Zudem würde durch einen Neubau energetisch auch einiges verbessert werden (Klimaschutz).
Eine sich abzeichnende Investition würde sicherlich allein vom TSV Plön nicht zu stemmen sein, somit würde der TSV Plön auch wieder bei der Stadt Plön/dem Kreis Plön „anklopfen“.
Mit dem Neubau würde der Bedarf für mehrere Vereine langfristig mit einer modernen Ausstattung und ausgerichtet auf die Veränderungen des Vereinslebens gedeckt sein.
Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Plön:
Zunächst zur Bilanz nach Inbetriebnahme der Halle:
- Aktivierung Anlagevermögen / Aktivseite : 5,2 Mio. €
- Aktivierung Sonderposten / Passivseite: 3,0 Mio. €
- Aktivierung Fremdkapital / Passivseite: 2,2 Mio. €
- Auswirkungen auf das Eigenkapital bis zur Inbetriebnahme: 0 €
Nach Inbetriebnahme der Halle wären in groben Zügen folgende haushaltsrelevanten Annahmen jahresbezogen zu Grunde zu legen:
- Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens: 37,5 TEUR
- Abschreibung des Gebäudes: 65 TEUR (keine Unterscheidung auf unterschiedliche Abschreibungszeiten / Anlagegut angesetzt)
- Bewirtschaftungsaufwendungen: 25 TEUR
- Unterhaltungsaufwendungen: 15 TEUR (anfänglich)
- Personalaufwand: 15 TEUR (ehrliche Betrachtung; sehr wahrscheinlich müsste die Stadt Plön die Schulhausmeister des Schulverbandes in Anspruch nehmen und vergüten.)
Somit würde eine neue Sporthalle rd. 82,5 TEUR jährlich an Defizit im Ergebnishaushalt generieren. Die Unterhaltungsaufwendungen werden erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr steigen. Dann wird sich das Defizit nach ein paar Anlaufjahren auf geschätzt rd. 100 TEUR mit steigender Tendenz belaufen.
Die Defizite dieser Halle belasten in gleicher Höhe das Eigenkapital.
Kann oder muss sich die Stadt Plön den Neubau leisten?
Neben den sportlich begründeten Argumenten für einen Hallenneubau sind von Seiten der Stadt Plön auch noch weitere Gesichtspunkte bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Es gibt vordringliche Investitionen, die die Stadt Plön in Angriff nehmen müsste. Hierzu zählen eine neue Obdachlosenunterkunft, weitere Straßenausbauten, evtl. ein Ersatzneubau für die Lütjenburger Straße (Flüchtlingsunterkunft) etc. Aber, die Stadt Plön will und muss auch attraktiv sein. Und wenn es dabei nicht möglich ist, den Vereinssport zu unterstützen und im Stadtgebiet eine Halle anzubieten, geht natürlich Attraktivität für die Bevölkerung verloren. Allein der TSV Plön vertritt 1.500 Vereinsmitglieder. Plön bewegt insgesamt 481 Mitglieder.
Auch, wenn mit dem Neubau einer Sporthalle eine weitere defizitäre Einrichtung entsteht, ist nach Abwägung der Vor- und Nachteile der richtige Schritt, den Neubau einer Halle zu forcieren, um die Stadt „lebens- und liebenswert“ auszurichten.
Nicht berücksichtigt war bisher die Finanzierung des Fremdkapitals. Aber, wenn man investieren möchte, dann ist hinsichtlich des Fremdkapitals jetzt der richtige Zeitpunkt. Zinskonditionen zwischen 0 – 0,5 Prozent sprechen für sich. Der Zinsaufwand würde sich unter Zugrundelegung der Konditionen der letzten Darlehensaufnahme bei 2,2 Mio. € Darlehensmittel auf rd. 8,8 TEUR/jährlich belaufen.
Nicht unbeachtet soll bleiben, dass nach Abriss der alten Halle der Schulverband eine Halle weniger zu unterhalten und zu bewirtschaften hat. Das hat wiederum positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Schulverbandsumlage. Auch wenn die Kosten bereits im Haushalt 2020 nicht mehr mit aufgenommen sind, stärkt es den Haushalt und damit die Festigung der Schulverbandsumlage.
Kostenbeteiligung der umliegenden Gemeinden
In der Sitzung des Hauptausschusses des Schulverbandes am 5.11.2019 wurde ausgesagt: “Einheitlich sprechen sich alle Mitglieder und Beteiligte für eine zeitnahe Beratung außerhalb der Gremien des Schulverbandes zu diesem Thema aus.“ Daraus kann entnommen werden, dass eine finanzielle Unterstützung im Bereich des Möglichen liegt. Ein Gesprächstermin findet entweder am 27.10. oder 3.11. statt. Allerdings lässt eine E-Mail des Amtsvorstehers vom 4. Oktober die Vermutung zu, dass es keine Unterstützung der Umlandgemeinden geben wird. Er schreibt: „Die Aussage von Bgm. Winter, die Umlandgemeinden würden sich evtl. beteiligen, sehe ich sehr kritisch! Nach bisherigen Gesprächen mit meinen Kollegen und Kolleginnen habe ich kein positives Signal erkennen können.“
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