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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die grundsätzliche Veranlassung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes ist in § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig – Holstein in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik geregelt.

 

Die rechtliche Verpflichtung für den Erlass eines Nachtragshaushaltes ergibt sich zum einen, da der städtische Fehlbedarf eine weitere negative Entwicklung einschlägt.

Die wirtschaftlichen und fiskalischen Folgen, die durch die COVID-19 Pandemie und die erforderlichen Lockdown ausgelöst wurden, sind in ihren Auswirkungen besonders für die städtische Haushaltssituation fatal. Zwar steigt der Fehlbedarf des laufenden Haushaltsjahres nicht so gravierend, wie zunächst ohne staatliche Hilfen des Bundes und des Landes Schleswig Holstein vermutet, jedoch sind die Finanzplanungsjahre ab 2021 besonders hart betroffen.

 

Des Weiteren mussten teilweise neue investive Auszahlungen in der Nachtragsplanung Berücksichtigung finden, die nur mit erhöhten Darlehensmitteln finanziert werden können. Jedoch sind auch diese investiven Auszahlungen in einem gewissen Umfang der Jahrhundertpandemie geschuldet, da in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sowie in zahlreichen städtischen Einrichtungen kostenintensive Spuckschutzvorrichtungen und Desinfektionsspender angeschafft werden mussten. Damit die Verwaltung mit ihren vielfältigen Dienstleistungen überwiegend arbeits- und einsatzfähig verbleiben konnte, wurde auch in zahlreiche Notebooks für das Homeoffice investiert. Mit diesem Verfahren wurde dem öffentlichen Aufruf der Bundes- und Landesregierung gefolgt. Durch rotierende Schichtpläne besteht das oberste Ziel, die einzelnen Abteilungen möglichst einsatzfähig zu erhalten, falls eine Ansteckung mit dem Virus eintreten sollte.

 

Zwischen Selbstverwaltung und Verwaltung besteht die Übereinkunft, dass nach der Aufstellung des notwendigen Nachtragshaushaltes zunächst der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 aufbereitet werden soll. Somit wird sich die Aufstellung des Haushaltes 2021 zeitlich um einige Monate verzögern. Mit einer Beschlussfassung der Ratsversammlung über den Haushaltsplan 2021 ist im Frühjahr 2021 zu rechnen. Sodann wären aber die Rückstände im Bereich der fehlenden Jahresabschlüsse aufgearbeitet und die Vergangenheitsbewältigung abgeschlossen.

Gleichermaßen wird bei diesem Verfahren die notwendige Grundvoraussetzung für ein Genehmigungsverfahren des Haushaltsplanes 2021 geschaffen.

Da nach einem Genehmigungsverfahren der Kommunalaufsichtsbehörde erst mit einem Inkrafttreten des Haushaltes 2021 voraussichtlich im Mai 2021 gerechnet werden kann, besteht die Notwendigkeit, bereits im vorliegenden Nachtragshaushalt einige investive Vorhaben mit Verpflichtungsermächtigungen abzusichern. Dieses ist ein weiterer rechtlicher Grund für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. 

 

Des Weiteren wurden Korrekturen im Haushaltsverlauf im Nachtragshaushalt 2020 eingearbeitet. Die Veränderungen wurden jeweils bei den Produkten unter der Rubrik „Erläuterungen“ beschrieben.

 

Der Fehlbedarf im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2020 steigt gemäß dem Ersten Nachtragshaushaltsplan um 202.000 € von 1.770.000 € auf 1.972.000 €.

 

In den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 ist folgende Entwicklung festzustellen:

 

Jahr

Fehlbedarf

Alt

Fehlbedarf

Neu

Erhöhung

 

 

 

 

2021

1.584.100 €

2.954.100 €

+ 1.370.000 €

2022

1.716.900 €

2.858.700 €

+ 1.141.800 €

2023

1.467.900 €

2.706.600 €

+ 1.238.700 €

 

Die gesamten Fehlbedarfe steigen somit in den Jahren 2020 bis 2023 um rd. 4 Mio. € an. Bei Realisierung dieser Fehlbedarfe geht dieses voll zu Lasten des noch vorhandenen Eigenkapitals der städtischen Bilanz.

Mit dem letzten Jahresabschluss 2018 konnte noch ein positives Eigenkapital in Höhe von rd. 7 Mio. € konstatiert werden.

 

Die Fortschreibung der Haushaltsdaten berücksichtigt sämtliche der Kämmerei bekannten Erkenntnisse. Neben der Interimssteuerschätzung aus dem Monat September 2020 konnten ebenfalls noch die regionalisierten Daten der aktuellen November – Steuerschätzung 2020 in die Planung mit einfließen. Der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 29.09.2020 fand gleichermaßen Berücksichtigung wie auch die Ergebnisse des Stabilitätspakts vom 16.09.2020. Im Rahmen des Stabilitätspakts wurde zwischen der Landesregierung Schleswig – Holstein und den Kommunalen Landesverbänden ein umfassendes Finanzpaket zur Bewältigung der durch die COVID-19 Pandemie bedingten kommunalen Finanzausfälle vereinbart.

 

Im Rahmen des Stabilitätspakts wurde zu Gunsten der Kommunen die Erleichterung erarbeitet, dass der in 2020 aufgrund der ebenfalls erheblichen Steuereinbrüche des Landes überzeichnete Kommunale Finanzausgleich von voraussichtlich 184 Mio. € (Basis Interimssteuerschätzung September 2020) nur hälftig von den Kommunen erstattet werden muss. Dieses hat einen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen der Kommunen in Schleswig – Holstein in Höhe von 92 Mio. € zur Folge. Die Regionalisierung der November – Steuerschätzung hat die Überzeichnung des Kommunalen Finanzausgleichs auf voraussichtlich 146 Mio. € minimiert. Der Erlassbetrag der Kommunen würde sich demnach auf voraussichtlich 73 Mio. € reduzieren.

 

Darüber hinaus wird das Land Schleswig – Holstein die erheblichen Einbrüche beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 2021 von voraussichtlich rd. 50 Prozent bzw. 72,5 Mio. € und in 2022 von voraussichtlich rd. 25 Prozent bzw. 37 Mio. € kompensieren.

 

Es ist bedauerlicherweise festzustellen, dass allein im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer die Stadt Plön in den Jahren 2020 bis 2023 von Einbrüchen in Höhe von rd. 1,66 Mio. €  betroffen ist. Die Kompensation des Landes Schleswig – Holstein wird voraussichtlich rd. 0,31 Mio. € umfassen, so dass die Stadt Plön allein rd. 1,35 Mio. € verkraften muss, aber in dem finanziellen Maße nicht kann!

 

Im Jahre 2020 werden der Bund sowie das Land Schleswig – Holstein einmalig bevorstehende Gewerbesteuerausfälle ausgleichen. Anhand einer fiktiven Berechnung wurde ein Ausfall in Höhe von rd. 698.500 € ermittelt.

Der SchleswigHolsteinische Landtag hat am 30.10.2020 das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19 Pandemie durch Bund und Länder beschlossen. Die Stadt Plön erhält demnach eine einmalige Ausgleichszahlung von rd. 70 Prozent der fiktiven Steuerausfälle in Höhe von 489.100 €.

 

Dieser Gewerbesteuerausgleich ist der Hauptgrund, dass der Anstieg des Fehlbedarfes im Jahr 2020 relativ moderat ausfällt. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass die Gewerbesteuer der Stadt Plön im laufenden Jahr relativ standfest verläuft und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Haushaltsansatz von 2.400.000 € erreicht wird. Die aktuelle November – Steuerschätzung 2020 korrigiert gegenüber der Oktober – Steuerschätzung 2019 das Gesamtaufkommen an Gewerbesteuern in Schleswig – Holstein um 225 Mio. € von 1.445 Mio. € auf 1.220 Mio. €. Der Rückgang würde nach den Steuerschätzern rd. 15,6 Prozent betragen.

Im kommenden Jahr ist laut den Prognosen ein Rückgang des Gewerbesteueraufkommens um 91 Mio. € von 1.491 Mio. € auf 1.400 Mio. € im Vergleich der beiden zuvor genannten Steuerschätzungen zu erwarten. Die Reduzierung würde immer noch einen Umfang von rd. 6,9 Prozent einnehmen.

 

Es ist bekannt, dass die wirtschaftlichen Effekte im Positiven sowie im Negativen immer zeitversetzt bezogen auf den Gewerbesteuerverlauf eintreten. Im Jahr 2021 werden überwiegend die Geschäftsergebnisse der Unternehmen und Betriebe des Vorjahres abgerechnet. In der vorliegenden Fortschreibung der Finanzplanansätze wurde im Jahr 2021 eine Korrektur des Gewerbesteueraufkommens von nur 200.000 € berücksichtigt. Die Gesamtkorrektur in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 umfasst ein Volumen von insgesamt 450.000 €.

 

Die Ankündigung des Kreises Plön, dass ab 2021 die Schulkostenbeiträge erheblich ansteigen werden, erforderte eine Korrektur der Finanzplanungsansätze 2021 bis 2023 in Höhe von insgesamt 600.000 €.

 

Nach einem sehr langen und kontroversen Abstimmungsverfahren befindet sich aktuell der Regierungsentwurf der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in den Beratungen des Schleswig – Holsteinischen Landtages. Die Vereinbarungen zum Stabilitätspakt zwischen der Schleswig – Holsteinischen Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 16.09.2020 haben ebenfalls eine Übereinkunft im Rahmen eines Kompromisses zur Fortentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes zum Ziel gehabt.

 

Ganz besonders ist herauszuheben, dass es weiterhin eine Teilschlüsselmasse für zentrale Orte geben soll. Die Gutachter, die sich mit der bedarfsgerechten Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs beschäftigt hatten, haben sich noch dafür ausgesprochen, dass diese für die Stadt Plön bedeutende Teilschlüsselmasse entfallen soll. Die Stadt Plön erhält im laufenden Jahr eine Zuweisung für übergemeindliche Aufgaben in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. 

 

Die Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben waren weiterhin in der Finanzplanung der Stadt Plön enthalten. Aufgrund des Haushaltserlasses musste dennoch eine Negativkorrektur der Zuweisungshöhe in den Jahren 2021 bis 2023 von rund 300.000 € berücksichtigt werden.

 

Das Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs beinhaltet ein paar Fragestellungen, die seitens des Fachbereiches Finanzen und interner Service noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Die Gutachter haben festgestellt, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine besondere finanzielle Belastung der Kommunen darstellen. Kinder und Jugendliche werden künftig mit einem 50 prozentigen Aufschlag (sog. Kinderbonus) bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden berücksichtigt. Darüber hinaus werden im Kommunalen Finanzausgleich künftig „bedarfstreibende Flächenlasten“ besonders berücksichtigt.

Pro Straßenkilometer innerhalb des Gemeindegebietes wird der Kommune künftig ein steuerkraftunabhängiger Festbetrag von voraussichtlich 5.500 € gezahlt.

Ebenfalls neu ist die Gewährung einer Schwimmhallenförderung in Höhe von voraussichtlich rd. 47.000 €.

 

Die Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen erfolgt zur Haushaltsplanung 2021. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es keine gravierenden Unterschiede gegenüber der bisherigen Veranschlagungshöhe geben wird.

 

Im besonderen Maße leidet unter den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und den durchgeführten Lockdown die städtische Einrichtung PlönBad. Die Schwimmhalle musste von Mitte März bis Anfang Juni sowie ab November 2020 geschlossen werden. Erst seit September konnte das Schul- und Vereinsschwimmen kurzzeitig wieder in eingeschränkter Form stattfinden. Dieses wird zu erheblichen Einnahmeverlusten von rd. 210.000 € führen.

 

Bedingt durch die COVID-19 Pandemie ist sowohl für die Verwaltung als auch für alle städtischen Einrichtungen die laufende Beschaffung von Hygienebedarf (Desinfektionsmittel, Mund- und Nasenschutzmasken etc.) notwendig. Um eine transparente Darstellung zu gewährleisten, wurden übergreifend neue Aufwandskonten (52710800) eingerichtet. Für diesen Bedarf mussten allein in 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 45.600 € veranschlagt werden.

 

Ebenfalls durch die Pandemie verursacht, konnten zahlreiche Stadtplanungsvorhaben nicht oder nur eingeschränkt verfolgt werden. Der entsprechende Haushaltsansatz wurde im laufenden Jahr um 170.000 € von 270.000 € auf 100.000 € verringert.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten konnten um 159.600 € von 390.500 € auf 550.100 € gesteigert werden. Die größte Position nimmt hier die Tatsache ein, dass die Stadt Plön im laufenden Jahr eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 120.000 € für die Beschaffung des Einsatzleitwagens der Freiwilligen Feuerwehr erhalten hat.

 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten steigen um 352.700 € von 2.698.200 € auf 3.050.900 €. Die größte Position entfällt hier auf erforderliche Mehrkosten in Höhe von 85.000 € für die Anschaffung einer neuen Telefonanlage. Die Umsetzungskosten für die Neuanschaffung einer Telefonanlage sind durch die Erweiterung des Projektes auf die Schloßgarage und das Bürgerbüro sowie die notwendige Inanspruchnahme von Fremdleistungen, u.a. zur Inkludierung eines Brandschutzkonzeptes, gestiegen. Nach Abschluss der Maßnahme werden die entstandenen Gesamtkosten auf die einzelnen Produkte aufgeteilt.

 

Erhöhte Investitionskosten sind ebenfalls bei der Auftragsvergabe einer Exchange-Server-Software in Höhe von 20.000 € und bei der Firewall-Software in Höhe von 27.500 € entstanden. Für die dringend notwendige Bestellung zahlreicher Notebooks für Homeoffice-Arbeiten waren rd. 29.000 € an investiven Mitteln erforderlich. Bereits in der Nachtragsplanung wurde die Anschaffung von zwei Parkscheinautomaten inkl. Baukosten für die Bereiche Fegetasche und Prinzeninsel in Höhe von 27.000 € veranschlagt. Für sogenannte Spuckschutzwände innerhalb der Verwaltung sowie in den städtischen Einrichtungen waren rd. 13.000 € investiv zu verausgaben.

 

Zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der investiven Maßnahmen sind über den Nachtragshaushaltsplan die erforderlichen Darlehensmittel um 193.100 € von 2.307.700 € auf 2.500.800 € zu erhöhen und in der Nachtragshaushaltssatzung auszuweisen.

 

In drei Bereichen wurden die Maßnahmen mit Verpflichtungsermächtigungen versehen, so dass nach Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde über die genehmigungsrelevanten Teile des Nachtragshaushaltsplanes auch ohne einen in Kraft getretenen Haushaltsplan 2021die investiven Maßnahmen beginnen können.

 

Die geplante Sanierung der Volkshochschule wird voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 229.000 € (FRK 27100.78510080) erfordern. Die Maßnahme wird vom Land Schleswig – Holstein voraussichtlich mit 90 Prozent gefördert (FRK 27100.68110090). Diese Maßnahme wurde mit einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 abgesichert.

 

Sämtliche Bushaltestellen im Stadtgebiet müssen bis 2022 behindertengerecht umgebaut werden. Der Kreis Plön bezuschusst diese Maßnahmen. Für 2020 war der Umbau von zwei Haltestellen (Stadtgrabenstraße und Markt) vorgesehen. Entgegen der Planung wurde nicht die Haltestelle am Markt, sondern die Haltestellen Rodomstorschule und Schillener Straße umgebaut. Für 2021 ist der Umbau von drei weiteren, vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung noch zu bestimmenden, Haltestellen vorgesehen. Diese Umbaumaßnahmen werden durch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € (FRK 54100.78520250) abgesichert.

 

Für die Instandsetzung eines Teiles der Fünf-Seen-Allee sind 130.000 € (FRK 54100.78520310) vorgesehen. Diese sind für 2021 mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert. Der Kreis Plön beteiligt sich mit einer Zuweisung von voraussichtlich 40.000 € an dieser Maßnahme.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich demnach um 509.000 € von 176.000 € auf 685.000 € und ist in der Nachtragshaushaltssatzung auszuweisen.

 

Der Verwaltungsvorlage sind die Verwaltungsentwürfe der drei fachausschussbezogenen Produktbücher sowie des Ergebnis- und Finanzplanes beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung:

„Das Produktbuch für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen“.

 

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus:

„Das Produktbuch für den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus wird in der vorgelegten Fassung beschlossen“.

 

Hauptausschuss:

„Das Produktbuch für den Hauptausschuss wird in der vorgelegten Fassung beschlossen“.

 

Ein weitergehender Beschlussvorschlag und eine Empfehlung an die Ratsversammlung werden in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.11.2020 erarbeitet.  

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

 



 

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Anlagen

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