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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021 - Projektaufruf 2021 - Sporthallenersatzbau
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Vorberatung
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19.04.2021
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Geplant
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Ratsversammlung der Stadt Plön
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Entscheidung
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28.04.2021
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Nach Ablehnung des Antrages auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, erwägt die Verwaltung beim Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ –Programmjahr 2021- für den Sporthallenersatzneubau Am Schiffsthal zu stellen.
Der im Jahre 2020 erstmalig aufgelegte Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten hat das Ziel, diese Einrichtungen der Sportinfrastruktur umfassend so zu qualifizieren, dass sie als Teil der sozialen Infrastruktur zu Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier werden. Verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportanlagen sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich.
Der Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Bund-Länder Städtebauförderung und verfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Belangen des Umwelt – und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit folgende Ziele:
Für das Programmjahr 2021 werden rund 4,479 Mio. Euro an Bundes- und Landesmittel für das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen.
Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 90 % der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben. Davon tragen der Bund 75 % und das Land 15 %.
Erforderlich ist ein Grundsatzbeschluss, mit dem die Teilnahme an dem Projektaufruf 2021 zum Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten gebilligt wird.
Der Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung. Die zu fördernden Sportstätten müssen daher in Städten oder Gemeinden liegen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind.
Gefördert werden Einzelprojekte, die als Maßnahme im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für die städtebauliche Gesamtmaßnahme enthalten sind oder sich aus der Zielsetzung dieses Entwicklungskonzeptes ableiten lassen.
Abweichend hiervon kann in begründeten Einzelfällen der Fördermitteleinsatz auch für Einzelprojekte erfolgen, die nicht in einem Fördergebiet der Städtebauförderung liegen. Die Gemeinde muss aber mit einer städtebaublichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städtebauförderung vertreten sein. Dies ist in Plön der Fall.
Hierfür ist der besondere Bedarf zur Förderung der Sportstätte bezogen auf die Ziele des I-Paktes Sportstätten darzustellen.
Diese Begründung lautet wie folgt:
„Nachdem im Rahmen einer hochbaulichen Untersuchung der vorhandenen Sporthalle und der Gymnastikhalle des Schulzentrums Am Schiffsthal im Jahr 2020 die fehlende Gewährleistung der Standsicherheit der Gebäude festgestellt worden war, wurde ein sofortiger Abbruch der Gebäude vollzogen.
Eine Überprüfung zum Erfordernis eines Sporthallenersatzneubaus in Form einer Abfrage bei den bislang die vorhandenen Hallen nutzenden Vereinen und Institutionen führte zum Ergebnis, dass durch den Entfall der Hallen ein besonderer Bedarf an sportlichen und gesellschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten vorliegt und ein Ersatzneubau einer Sporthalle als Multifunktionsgebäude alternativlos ist.
Die Durchführung einer Untersuchung zur Findung des am besten geeigneten Standorts für einen Sporthallenersatzneubau kam zu dem Ergebnis, den vorhande-nen Schulstandort Am Schiffsthal mit seinem Sportcampus am westlichen Rand zu ergänzen und als Synergieeffekte die vorhandene Verkehrsinfrastrukturausstattung wie Parkplätze, Zufahrten, u.a.m. zu nutzen, um damit einer Versiegelung von Frei-flächen entgegen zu wirken. Die vorhandene Topographie berücksichtigend soll eine am Hang geplante zweigeschossige Zweifeldhalle das höher gelegene Schulzentrum mit den tiefer gelegenen Sportplätzen verbinden. Damit ist die städtebauliche Einbindung in das Siedlungsquartier mit gemeinbedarfsorientierter Ausrichtung unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten gewährleistet.
Attraktive Sportstätten sind ein wertvoller Baustein einer nachhaltigen städtebauli-chen Entwicklung und gewährleisten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Sportin-frastruktur.
Der geplante Sporthallenersatzneubau mit den ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten für weitere gemeinwohlorientierte Nutzergruppen (z.B. DLRG, Musikzug) stellt einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt der Plöner Bevölkerung zwingend erforderlichen Infrastrukturausstattung dar. Der Ersatzneubau soll überwiegend dem Breitensport und damit der Beförderung der körperlichen Fitness und Gesundheit und des Ausgleichs von Bewegungsmangel dienen sowie den Spaß am Sport befördern. Belange der Barrierearmut/-freiheit und des Klimaschutzes werden bei der Planung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vorgaben städtischer Zielvorstellungen berücksichtigt.“
Gefördert werden Maßnahmen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 50.000 Euro. Eine pauschale Förderobergrenze ist nicht vorgesehen. Aufgrund der begrenzten Fördermittel ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass lediglich eine Teilförderung von Projekten erfolgen kann. Auch können laut Projektaufruf nur Maßnahmen mit einem angemessenen und verhältnismäßigen Kostenrahmen berücksichtigt werden. Für voraussichtlich sehr kostenintensive Vorhaben (ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 3 Mio. Euro) sind technisch abzugrenzende Bauabschnitte zu bilden.
Der Hauptausschuss befürwortet, dass die Stadt Plön einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ –Programmjahr 2021- für den Sporthallenersatzneubau Am Schiffsthal stellt und empfiehlt der Ratsversammlung, dies zu beschließen.
Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung, einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ –Programmjahr 2021- für den Sporthallenersatzneubau Am Schiffsthal zu stellen.
Klimarelevanz & Begründung: |
| Positiv | X | Negativ |
| keine |
Die Neuerrichtung von Gebäuden wirkt sich durch den Ressourcenverbrauch und die Versiegelung von Flächen klimatechnisch grundsätzlich negativ aus. Bei einem Neubau soll so umwelt- und klimafreundlich wie möglich gebaut werden, um die negativen Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren, so z.B. durch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Notwendigkeit einer neuen Sporthalle überwiegt in diesem Fall ggü. den Klimaschutzzielen. Die negativen Auswirkungen sollen so gering wie möglich gehalten werden.
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