Für das Gebiet im Bereich der Grundstücke „Am Rodomstor 8-12“ soll der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 26 geändert werden, um auf der im Siedlungsgefüge der Stadt Plön liegenden Fläche eine Anpassung der Wohnbebauung an heutige Bedürfnisse zu ermöglichen.
Geltungsbereich
Das ca. 2.650 m² große Plangebiet liegt im zentralen Siedlungsbereich von Plön; eingebettet zwischen der Bundesstraße 76 im Norden und dem erweiterten Innenstadtbereich mit dem Wohngebiet am ‚Vierschillingsberg‘ im Süden.
Der Geltungsbereich der Planänderung wird begrenzt im Norden durch die Rautenbergstraße/ B 76, im Osten durch die Bebauung der Kreisvolkshochschule, im Süden durch die Wohnbebauung an der Straße Vierschillingsberg und im Westen durch die Straße „Am Rodomstor“.
Ziel der Planung und Planinhalt
Der Vorhabenträger plant einen Ersatzneubau für das abgängige Gebäude „Am Rodomstor 8-12“. Der Neubau ist als Mehrfamilienhaus mit 22 Mietwohnungen für Senioren und Wohnungsgrößen für 1- bis 2-Personen-Haushalte konzipiert.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines solchen Wohngebäudes.
Planerfordernis und Planverfahren
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan setzt die Fläche als Mischgebiet fest. Somit ist ein ausschließlich dem Wohnen dienendes Gebäude an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans soll somit im Bereich des projektierten Wohngebäudes zukünftig ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die übrigen Flächen im Plangebiet werden entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung als Verkehrsflächen bzw. Flächen für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Plön wird die gesamte Fläche des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung als Gemischte Baufläche (MI) dargestellt. Ein Verfahren zur Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der 88. Änderung durch Berichtigung angepasst und die Fläche zukünftig als Wohnbaufläche (W) dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Durchführung des Planverfahrens (Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros, Erstellung von Gutachten) werden durch den privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Für die Stadt Plön entstehen mit Ausnahme des Personalaufwands in der Verwaltung keine Kosten.