„Was wir brauchen, ist Anpassung an den Klimawandel, um das Unvermeidbare zu beherrschen und Klimaschutz, um das Unbeherrschbare zu vermeiden.“ – Prof. Hans-Joachim Schellnhuber, ehemaliger Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK)
Obwohl es inzwischen nicht mehr um die Frage geht, ob, sondern wann die Welt klimaneutral werden soll, reichen die Klimaschutzbemühungen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bei Weitem nicht aus, um das 2015 in Paris beschlossene 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Selbst wenn die Politik sich sofort radikal ändern und der globale CO2-Ausstoß drastisch reduziert würde, könnte die globale Durchschnittstemperatur laut des jüngst veröffentlichen sechsten Sachstandberichts des Weltklimarates IPCC schon im Jahr 2030 um eben jene 1,5° Celsius gestiegen sein. Da erstens ein solcher Wandel nicht zu erwarten ist und zweitens es nicht bei den anvisierten 1,5 Grad bleiben wird, weil sich viele der durch die steigende CO2-Konzentration in der Atmosphäre verursachten Effekte erst nach vielen Jahren zeigen wird, ist es inzwischen wissenschaftlicher und politischer Konsens, dass trotz aller Anstrengungen im Klimaschutz auch Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig sind und sein werden.
Bereits jetzt ist die globale Durchschnittstemperatur um 1,2° Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit angestiegen. Auf Deutschland bezogen sind es sogar 1,6 Grad, wie Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen, weshalb inzwischen auch hierzulande die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren sind: Extremereignisse wie Hitzewellen, Dürreperioden, Waldbrände, Starkregen und Überschwemmungen kommen nicht nur häufiger vor, sondern nehmen auch in ihrer Intensität zu. Das schreckliche Starkregenereignis aus Westdeutschland aus dem Sommer 2021 und die vor kurzem in Kiel und Umgebung auftretenden Windhosen sind nur zwei konkrete Belege hierfür. Der Meeresspiegel steigt unaufhörlich weiter an, das Artensterben nimmt zu und das alles findet in einem beispiellosen Tempo, einer nie da gewesenen Dimension statt. Viele sogenannte Kipppunkte, also Momente, ab denen ein hinter einer Veränderung steckender Prozess sich selbst verstärkt und die stattfindenden Veränderungen irreversibel macht, sind bereits erreicht – wie am Beispiel des schmelzenden Polareises zu sehen ist. Die Wissenschaft warnt inzwischen nicht mehr davor, dass der Klimawandel irgendwann kommen wird, wir befinden uns bereits mittendrin und werden uns an die damit einhergehenden Änderungen anpassen müssen.
Dass diese Veränderungen Gemeinden und Städte vor gewaltige Aufgaben stellen wird, hat die Politik längst erkannt und bereits im Jahr 2008 durch die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) erstmalig thematisiert. Und dennoch hat es bis zum Jahr 2021 gedauert, die Bedeutung der kommunalen Ebene für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen hervorzuheben und entsprechend zu fördern. Der Bedarf seitens der Kommunen, sich zu diesem Thema zu positionieren, entsprechende Konzepte zu erarbeiten und geeignete Maßnahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels vor Ort festzulegen, ist nicht zuletzt aufgrund oben genannter Ereignisse deutlich geworden.
Auch in der Stadt Plön wird das Thema Klimaanpassung neben dem Thema Klimaschutz immer relevanter werden. Dass es bereits jetzt von Bedeutung ist, zeigen diverse Maßnahmen aus dem IKSK „Plön schlägt Klimawellen“ und laufende Vorhaben wie z.B. die Teilnahme als Transferkommune an dem Projekt „AKTIV bei Starkregen“, die geplante Umgestaltung der Stadtgrabenstraße u.a. zum Schutz städtischer Bäume, die Teilnahme am Labeling-Verfahren „StadtGrün naturnah“ oder das Quartierskonzept Plön-Südwest, in dem neben energetischen Themen auch Möglichkeiten im Bereich der Klimaanpassung untersucht wurden. Im Kontext stattfindender klimatischer Veränderungen wird das Thema Klimaanpassung gezwungenermaßen zukünftig auch in den Bereichen Abwasser, Tourismus, Flächenmanagement, Gebäude, Gesundheit, Planung, Bauen und Verkehr Einzug erhalten – denn das Schadenspotenzial hier ist enorm, genauso wie die Handlungsoptionen, um als klimaangepasste Kommune eine attraktive, sichere, lebenswerte, grüne und nachhaltige Kommune zu werden.
Um dem Klimawandel begegnen zu können, bedarf es kein „entweder Klimaschutz oder Klimaanpassung“ mehr – es braucht „Klimaschutz UND Klimaanpassung“, um zum einen die klimarelevanten Treibhausgase zu reduzieren und zum anderen einen Umgang mit nicht mehr abwendbaren Folgen zu finden, Gefahren zu mindern und Schäden zu vermeiden. Zwischen diesen beiden Aufgaben gibt es viele Synergien und Konflikte, die eine integrierte Bearbeitung erfordern. Vor allem aber braucht es eine Strategie und Personal zur Umsetzung.
Passend zu dem steigenden Bedarf seitens der Kommunen, dieses Thema zu bearbeiten, wurde im Sommer 2021 die Novellierung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ abgeschlossen und nun vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebracht. Im Rahmen dessen sollen Kommunen ab sofort darin unterstützt werden, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A (FSP A) „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ öffnet am 1. Dezember 2021. Anträge können ab diesem Datum bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die inhaltliche Bearbeitung der Förderrichtlinie erfolgt durch den Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH“ (ZUG).
In Anlehnung an die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Kommunalrichtlinie, setzt sich FSP A wie folgt zusammen:
- A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben), max. Fördersumme 225.000€ (inkl. Personal), 90% Förderquote für finanzschwache Kommunen, Laufzeit: zwei Jahre
- A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben), max. Fördersumme 275.000€ (inkl. Personal), 90% Förderquote für finanzschwache Kommunen, Laufzeit: drei Jahre
- A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel, max. Fördersumme 200.000€, 65% Förderquote für finanzschwache Kommunen, Laufzeit: drei Jahre
Mehr Informationen hierzu gibt es unter https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/ sowie in angehängter Förderrichtlinie.
Die Tatsache, dass ein „Weiter wie bisher“ bzw. ein „Nichtstun“ im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung definitiv die auf lange Sicht teurere Variante ist, ist ein weiteres Argument für die hier beschriebene Maßnahme. Darüber hinaus profitiert die Stadt Plön zum einen von sehr hohen Förderquoten (90%), zum anderen wird der Mehrwert der Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements ähnlich wie beim Klimaschutzmanagement sehr vielfältig sein und u.a. den Zugang zu weiteren Fördertöpfen ermöglichen (wie z.B. die oben gelisteten Förderungen für A.2 und A.3) sowie als Querschnittsthema viele Möglichkeiten für weitere sinnvolle Maßnahmen eröffnen. So können durch in den nächsten Jahren getätigte Investitionen in die Klimaanpassung weitaus höhere Kosten, die ansonsten irgendwann auf die Stadt Plön zukommen würden – z.B. aufgrund von Extremereignissen, unzureichender Infrastruktur oder gesundheitlicher Aspekte – vermieden werden.
Aufgrund oben geschilderter Ausführungen bezüglich der Dringlichkeit dieses Themas, der begrenzten zeitlichen Kapazitäten des Klimaschutzmanagements und der Umweltfachkraft zur Bearbeitung dieses Themas sowie der attraktiven Förderquoten wird seitens der Verwaltung empfohlen, einen Antrag für A.1 „Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)“ bei der ZUG vorzubereiten und bis zum 31. Januar 2022 einzureichen. Bei Einreichung des Förderantrags zu Beginn des Jahres 2022 ist damit zu rechnen, dass Mitte 2022 der Zuwendungsbescheid vorliegt und mit dem Vorhaben begonnen werden kann. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von max. 22.500 Euro sollten hierfür in die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 eingestellt und eine Vollzeitstelle für ein:e Klimaanpassungsmanager:in (E11, zunächst befristet auf zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre für ein etwaiges Anschlussvorhaben) im Stellenplan eingerichtet werden.