Die Zielsetzung des Förderprogrammes kommt bereits in ihrer Bezeichnung zum Ausdruck. Die Stadt Plön hat sich im Rahmen der Projektförderung beworben und erhält zur Anteilsfinanzierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen einer Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von netto 492.007,50 € (7.492,50 € Abzug der IB f. Bearbeitungsentgelt). Die Bewilligung der Zuwendung erfolgte auf der Grundlage der o. g. Förderrichtlinie, des Landesverwaltungsgesetzes, der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) in der jeweils geltende Fassung.
Für den Fall, dass Regelungen dieser Richtlinie hiermit nicht oder in Teilen nicht konform gehen sollten, tritt an deren Stelle die höherrangige Rechtsnorm.
Die Stadt Plön erhält vom Land Schleswig – Holstein insgesamt 492.007,50 € (netto). Diese sind zum einen in Höhe von 352.500 € (brutto) für das Konzept, die Planung und den Bau der Marktplatzumgestaltung zweckgebunden. Des Weiteren sind 75.000,00 € (brutto) für den Baumschutz Stadtgraben und die Umsetzung des Grünflächengestaltungskonzeptes einzusetzen.
Diese Maßnahmen wird die Stadt Plön in eigener Etathoheit unter Einbezug der zu finanzierenden Eigenanteile durchführen und gegenüber dem MILIG bzw. der von diesem beauftragten Stelle abrechnen.
Eine Bezifferung der letztlichen Eigenanteile ist erst nach Abrechnung der Maßnahme möglich.
Gemäß Nummer 12 VV zu § 44 LHO ist nach Nummer 4.3 der Förderrichtlinie unter Beachtung der beihilferechtlichen Bestimmungen eine Weitergabe der Fördermittel möglich. Eine Weitergabe erfolgt durch die Stadt Plön nach eigenem Ermessen auf der Grundlage dieser Leitlinie. Diese bestimmt zur Weitergabe von Fördermitteln aus dem Innenstadtprogramm den „Verein Stadtmarketing Plön am See e. V.“ als Träger des Projektfonds.