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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2401-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Beratung im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgende unterstrichene Änderungen ergänzt:

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus befürwortet die im energetischen Quartierskonzept genannten Maßnahmen grundsätzlich und empfiehlt der Ratsversammlung, die Beantragung des Sanierungsmanagements zu beschließen und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022  und in die Finanzplanungsjahre 2023 2024 einzustellen. Vorgesehene Einzelmaßnahmen werden dem Ausschuss/den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Darüber hinaus haben sich zwischenzeitlich zwei Änderungen bzgl. der betroffenen Finanzierungsjahre sowie des Fördervolumens des zu beantragenden Sanierungsmanagements ergeben:

  1. Da erst im Frühjahr 2022 mit dem Sanierungsmanagement begonnen wird, die Laufzeit von drei Jahren (36 Monaten) aber unverändert bleibt, sind nicht nur die Finanzplanungsjahre 2023 und 2024 von der Maßnahme betroffen, sondern auch das Finanzplanungsjahr 2025. Diese Änderung ist in unten stehendem neuem Beschlussvorschlag für die Ratsversammlung integriert.
  2. Nach Rücksprache mit den Fördergeldgebern KfW und IB.SH erhöht sich das Gesamtvolumen des Vorhabens wie folgt:

Zuschuss KfW bisher: bis zu 157.500€  Zuschuss KfW neu: bis zu 210.000€

Zuschuss IB.SH bisher: bis zu 42.000€  Zuschuss IB.SH neu: bis zu 56.000€

Eigenanteil Stadt Plön bisher: bis zu 10.500€ Eigenanteil Stadt Plön neu: bis zu 14.000€

 

Diese Änderung ist in unten stehender Beschreibung der finanziellen Auswirkungen integriert.

 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 15.12.2021 soll auf Basis dieser Änderungen die Beantragung und Einrichtung des Sanierungsmanagement beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

nderungen gegenüber der vorherigen Vorlage sind unterstrichen.)

 

 

Ratsversammlung:

Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 2025 einzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen. Vorgesehene Einzelmaßnahmen werden dem Ausschuss/den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltsplanung 2021 ist die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 150.000 € eingeplant, welches auf die Jahre 2021 2024 aufgeteilt ist. Da aus Zeitgründen in 2021 keine Umsetzung mehr erfolgen kann, wird die Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt.

 

Aufgrund einer Programmanpassung ist es nunmehr erforderlich, ab 2022 einen Aufwand für das Sanierungsmanagement in Höhe von 280.000 € zu berücksichtigen, aufgeteilt auf die Finanzplanungsjahre 2022 2025 mit jeweils 70.000 € pro Jahr.

 

Des Weiteren werden die erhöhten Zuweisungsmittel in Höhe von insgesamt 266.000 € aufgenommen, ebenfalls aufgeteilt auf die Jahre 2022 - 2025 mit jeweils 66.500 € pro Jahr.

 

Aufgrund der sehr hohen Förderquote von 95 % ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Fehlbetragszuweisungsverfahren.

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Siehe Vorlage - VO/RV/2021/2401  



 

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Anlagen

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