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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2022/2587

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.08.2022 wurde die Stadt Plön am Bebauungsplanverfahren Nr. 41 „r ein Gebiet östlich der Stadtbeker Straße/ K 42 Hausnummern 79-97“ beteiligt.

 

In dem Plangebiet am südlichen Ortsrand von Bosau soll der Bebauungsplan die Möglichkeit zur Nachverdichtung auf den großen Grundstücken entlang der Stadtbeker Straße schaffen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dem Einzelhäuser in offener Bauweise mit maximal 2 Wohnungen pro Wohngebäude zulässig sind. Ferienwohnen wird ausgeschlossen. Der Bebauungsplan setzt Baufelder für 20 Gebäude fest, von denen die Hälfte der planungsrechtlichen Sicherung bestehender Gebäude dient.

 

Belange der Stadt Plön sind durch die Planung nicht betroffen.

 

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Beschlussvorschlag

1. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Bosau bestehen keine Bedenken.

2. Die Verwaltung der Stadt Plön wird beauftragt, keine Stellungnahme an die Gemeinde Bosau abzugeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

 



 

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Anlagen

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